Gerade im Zusammenhang mit dem Thema Kosmetik und Tierversuchen verbreiten sich immer noch Unwahrheiten und Argumente, die einer objektiven Überprüfung nicht standhalten. So kursieren im Internet beispielsweise Listen mit Namen von Make-up-Herstellern, die ihre Produkte angeblich nur tierversuchsfrei erproben. Was dahinter und anderen häufig diskutierten Mythen rund um Tierversuche und Kosmetik steckt, erfahren Sie an dieser Stelle. Der Artikel wurde zuletzt im Dezember 2024 aktualisiert.
Dekorative Kosmetikprodukte wie etwa Schminke dürfen bereits seit 1986 in Deutschland nicht mehr an Tieren getestet werden. Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet dies für die Entwicklung solcher Produkte.
Auch sogenannte pflegende Produkte sind von dem Verbot betroffen. Das Verbot aus dem Tierschutzgesetz von 1986 wurde schon 1998 um diese Produktgruppe erweitert.
Nein. Die verwirrenden Angaben, die sich häufig im Internet finden, ergeben sich möglicherweise daraus, dass viele der Substanzen, die vor den gesetzlichen Verboten getestet wurden, auch heute noch in Kosmetik enthalten sind. Für die Entwicklung neuer Produkte kann man vielfach auf diese vorhandenen Daten zurückgreifen. Außerdem ist die Erprobung von Kosmetika und deren Inhaltsstoffen mit Alternativmethoden – also ohne Tierversuche – rechtlich ausreichend. Neue Versuche zum Testen der Verbrauchersicherheit von Kosmetik nach Inkrafttreten der EU-weiten Verbote bleiben damit ein Mythos.
Inhaltsstoffe, die in aktuellen und angeblich tierversuchsfreien Kosmetik-Produktlinien enthalten sind, sind vor der Einführung der gesetzlichen Verbote fast ausnahmslos an Tieren getestet worden. Auch Hersteller von tierversuchsfreier Kosmetik nutzen die mit Hilfe von Tierversuchen einst zustande gekommenen Erkenntnisse über deren Verträglichkeit. Daher benutzen die Ersteller solcher Listen und Gütesiegel unterschiedliche Definitionen, was sie mit „tierversuchsfrei“ tatsächlich meinen.
Eine aussagekräftige Unterscheidung der heute in der EU verkäuflichen Produkte ist also nicht möglich: Aufgrund der ausführlichen Verbote sind alle Kosmetikprodukte in dem gleichen Maße „tierversuchsfrei“ bzw. „nicht tierversuchsfrei“. In bestimmten Ländern außerhalb der EU sind Tierversuche für neue Kosmetikprodukte jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Global agierende Firmen, die auch in diesen Ländern tätig sind, dürfen die Ergebnisse der dortigen Versuche jedoch nicht in Europa für die Zulassung verwenden.
Die Kosmetikbranche fördert die Entwicklung und Verwendung von Alternativmethoden. Das geschieht aus gutem Grund: Tierversuchsfreie Methoden in diesem Bereich sind in der Anwendung deutlich günstiger und erzielen schneller aussagekräftige Ergebnisse. Schon seit vielen Jahren kommt die deutsche Kosmetikbranche ohne Tierversuche aus.
Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 2004 einheitlich ein Verbot für Tierversuche. Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, dies in der nationalen Gesetzgebung umzusetzen.
Auch die Einfuhr von Produkten, die an Tieren getestet wurden, ist in den EU-Mitgliedsstaaten seit 2013 gesetzlich untersagt.
In manchen Ländern wie China [siehe unten] sind für die Marktzulassung von Kosmetika Tierversuche noch gesetzlich vorgeschrieben. Internationale Unternehmensverbände der Kosmetikbranche bemühen sich dort jedoch um Anerkennung der in der EU zugelassenen Ersatzmethoden, um so dem zusätzlichen Aufwand durch Tierversuche möglichst zu entgehen (siehe Mythos 5). Die Verwendung der Testergebnisse für die Zulassung auf dem EU-Markt ist jedoch nicht möglich (siehe Mythos 9).
Update vom 15.06.2021
In China gilt seit dem 1. Mai 2021 eine neue Gesetzesregelung. Die Regierung hat die sogenannte „Cosmetics Supervision and Administration Regulation“ (CSAR) erneuert. Damit entfällt die Pflicht für Hersteller kosmetischer Produkte, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China grundsätzlich an Tieren zu testen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Eine solche Praxis ist in der Europäischen Union unzulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof mit einem 2016 veröffentlichten Urteil (Rechtssache C-592/14) unmissverständlich klargestellt. Dadurch müssen für eine Marktzulassung in der EU in jedem Falle neue Tests gemacht werden, die auf Alternativmethoden beruhen. Dies erhöht den Druck auf internationale Hersteller, auch weltweit auf ein Ende der Tierversuche für Kosmetik hinzuwirken.
Chemische Stoffe, die beispielsweise in Arzneimitteln oder in der chemischen Industrie eingesetzt werden, müssen die Anforderungen des europäischen Chemikalienrechts REACH erfüllen. Dadurch sind Tierversuche zur Sicherheitsprüfung manchmal unumgänglich. Einige dieser Chemikalien können zusätzlich als Inhaltsstoffe für Kosmetikprodukte dienen (sog. „Dual-Use“). Außerdem schreibt die REACH-Verordnung vor, dass auch Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika genutzt werden, an Tieren getestet werden müssen, wenn sich das Risiko für die Arbeiter, die den Stoff herstellen, und für die Umwelt nicht anders einschätzen lässt. Anders jedoch als das Wort „Schlupfloch“ suggeriert, wird diese REACH-Verordnung nicht „ausgenutzt“. Nachweislich hat sie nicht zu der befürchteten Steigerung der Versuchstierzahlen geführt. Denn auch für die Zulassung von Chemikalien wurden und werden zunehmend Alternativmethoden entwickelt und eingesetzt. Probleme gibt es in diesem Bereich allerdings mit der internationalen, rechtlich verbindlichen Anerkennung weiterer neuer Ersatzmethoden. Diese kann bis zu 20 Jahre dauern.
Alle Fakten zum Konflikt zwischen der EU-Kosmetik-Verordnung und der REACH-Verordnung finden Sie in einem gesonderten Beitrag:
Tierversuche für Kosmetik: Ist das Verbot bedroht?
und in unserem übersichtlichen Factsheet:
Das Thema Kosmetik und Tierversuche wurde auch in einem Video ausführlich behandelt: