EU verschärft Kampf gegen Tierversuche für Kosmetik

Das EU-Parlament verschärft weiter seinen Kurs gegen Tierversuche für kosmetische Produkte: Nachdem der Umweltausschuss sich einstimmig dafür aussprach, eine internationale Kampagne einzuleiten (Resolution PE612.269), hat nun das EU-Parlament dem Votum zugestimmt und will sich bei den UN für ein weltweites Verbot der Tierversuche für Kosmetika noch vor dem Jahr 2023 einsetzen (Resolution PE612.269).

Nachdem in Deutschland Tierversuche für dekorative Kosmetika bereits seit 1986 verboten sind, ist der Verkauf aller tiergeprüften Kosmetika seit 2013 in der gesamten EU grundsätzlich verboten.

Keine Marktzulassung für an Tieren erprobte Kosmetik in der EU

Seit 2016 erhält ein kosmetisches Produkt in der EU selbst dann keine Marktzulassung, wenn zum Beleg seiner Unbedenklichkeit Daten aus Tierversuchen verwendet werden sollen, die bereits für die Marktzulassung in Nicht-EU-Ländern erhoben wurden. Der Europäische Gerichtshof wollte mit dieser Entscheidung (Rechtssache C-592/14) verhindern, dass das geltende Tierversuchsverbot für Kosmetika in der EU mit Tests außerhalb der EU umgangen wird. Die Richter stellten ausdrücklich klar, dass der Zugang zum EU-Markt für Kosmetikprodukte an das Tierversuchsverbot geknüpft ist. In Drittländern können allerdings Tierversuche an Kosmetik-Produkten vorgeschrieben sein, um Produkte dort verkaufen zu können. Die EU solle deshalb auch sicherstellen, dass kein in der EU verkauftes Kosmetik-Produkt an Tieren in einem Drittland getestet worden sei, forderte der Umweltausschuss jetzt weiter.

EU will weltweites Verbot durchsetzen

Weltweit erlauben rund 80 Prozent der Länder noch immer Tierversuche und die Vermarktung von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden. Die Ausschuss-Mitglieder riefen die EU-Staats- und Regierungschefs dazu auf, eine internationale Konvention im Rahmen der Vereinten Nationen zu starten.

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Die Mitglieder des EU-Parlaments folgten der Empfehlung des Umweltausschusses. Sie setzen sich bei den UN für ein weltweites Verbot der Tierversuche für Kosmetika noch vor dem Jahr 2023 ein.

Update in China erfolgt

Nach Medienberichten hat die chinesische Regierung die sogenannte “Cosmetics Supervision and Administration Regulation” (CSAR)  zum 1.Mai 2021 aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht für Hersteller kosmetischer Produkte, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China grundsätzlich an Tieren zu testen.

Kosmetik-Hersteller können durch die neue Verordnung künftig viele Produkte in die Volksrepublik einführen, ohne sie vorher an Tieren testen zu lassen. Die neue Regelung verbietet Tierversuche allerdings nicht, sie sind für so genannte nicht spezielle Kosmetikprodukte wie Shampoos, Lippenstifte oder Lotionen nur nicht mehr verpflichtend. Für spezielle Kosmetikprodukte wie z.B. Sonnencremes sind sie bei der Marktzulassung in China weiterhin vorgeschrieben.

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