Die Sicherheit von Kosmetikartikeln in Deutschland wird seit Jahren schon ohne Tierversuche erprobt. Dennoch ist der Mythos, der das Gegenteil behauptet, immer noch verbreitet. Birgit Huber, stellvertretende Geschäftsführerin des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW), erklärt im Interview die Hintergründe zum Tierversuchsverbot.
Wie wahrscheinlich ist es, dass man hierzulande Kosmetik kauft, die an Tieren erprobt wurde?
Birgit Huber: Kunden können sicher sein, dass sie im deutschen Handel nur Produkte vorfinden, die nicht an Tieren getestet wurden. Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte und deren Inhaltsstoffe sind EU-weit verboten. Sie dürfen auch dann nicht in der EU vermarktet werden, wenn entsprechende Verfahren außerhalb der EU angewendet wurden. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet bereits seit 1989 freiwillig auf Tierversuche für Fertigprodukte. Seit 2004 gilt dieses Verbot auch EU-weit. Für Inhaltsstoffe von Kosmetikprodukten sind Tierversuche seit 2009 in der EU verboten. Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln sind in Deutschland bereits seit dem Jahr 1986 untersagt.
Wie können Sie ohne Tierversuche die Sicherheit Ihrer Produkte garantieren?
Huber: Kosmetische Mittel sind sicher. Eine kosmetikrechtliche Absicherung von Inhaltsstoffen auf Grundlage vorhandener Daten oder alternativer Methoden ist möglich und wird praktiziert. Die Kosmetikindustrie investiert hohe Beträge in Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung alternativer Testmethoden. Das ist ethisch wünschenswert und wirtschaftlich sinnvoll. Denn In-vitro-Prüfungen sind in der Regel schneller und kostengünstiger als Tierversuche. Der IKW setzt sich aktiv dafür ein, dass alternative Testmethoden vom Gesetzgeber anerkannt werden und der lange Prozess bis zu ihrer Bestätigung beschleunigt wird.
Kritiker sagen, dass einige Substanzen, die in aktuell erhältlichen Produkten stecken, weiterhin an Tieren getestet werden. Was steckt dahinter?
Huber: Die ausschließlich für kosmetische Mittel verwendeten Inhaltsstoffe unterliegen dem Kosmetikrecht und damit dem Tierversuchsverbot. Wenn dieselben Inhaltsstoffe in anderen Produkten eingesetzt werden, unterliegen sie den für diese Produkte geltenden Gesetzen. Allerdings müssen alle Inhaltsstoffe, die in kosmetischen Produkten sowie in Wasch- und Reinigungsmitteln, Raumdüften und Lufterfrischern zum Einsatz kommen, die strengen Sicherheitsanforderungen des europäischen Chemikalienrechts (REACH) (https://echa.europa.eu/de/regulations/reach) erfüllen. Jeder Inhaltsstoff muss daher auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit getestet werden. Zu einigen Sicherheitsfragen gibt es derzeit noch keine geeigneten Alternativmethoden, um für die Inhaltsstoffe die zum Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt benötigten Daten zu gewinnen. In diesen Fällen werden von den Behörden nur die im Tierversuch ermittelten Daten anerkannt.
Welche Folgen haben internationale Handelsabkommen wie CETA oder TTIP auf die tierversuchsfreien Artikel Ihrer Branche haben?
Huber: Verbraucher finden im Handel nur Kosmetikprodukte, die nicht an Tieren getestet wurden. Darauf werden sie sich auch in Zukunft verlassen können.
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Die Stellungnahme des Industrieverbands Körperpflege- und Waschmittel (IKW) zu TTIP finden Sie hier:
http://www.ikw.org/schoenheitspflege/themen/alle/kosmetikprodukte-und-ttip/