China ändert Tierversuchs-Regeln für den Import von Kosmetika

Während für Tierversuche bei Kosmetika in Deutschland bereits seit 1986 ein Verbot besteht, sind Tierversuche für kosmetische Produkte in der Republik China teilweise weiterhin vorgeschrieben. Allerdings gilt in China seit dem 1. Mai 2021 eine neue Gesetzesregelung.

Die Regierung hat die sogenannte „Cosmetics Supervision and Administration Regulation“ (CSAR) erneuert. Damit entfällt die Pflicht für Hersteller, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China grundsätzlich an Tieren zu testen.

China unterscheidet zwischen „nicht speziellen“ und „speziellen“ Kosmetikprodukten

Die Unterscheidung zwischen „nicht speziellen“ und „speziellen“ Kosmetikprodukten begrüßen sowohl Tierschutzorganisationen als auch internationale Kosmetikhersteller. Mit der Regelung besteht allerdings noch kein generelles Verbot von Tierversuchen in China. Sogenannte „Special Use Cosmetics“ wie beispielsweise Sonnencremes oder Mittel gegen Haarausfall müssen weiterhin im Tierversuch getestet werden. Nur so erhalten sie eine Zulassung für den chinesischen Markt.

Shampoos sowie Körperlotionen oder Lippenstifte gehören zu den sogenannten „Non Special Use Cosmetics“.

Anders verhält es sich bei den sogenannten „Non Special Use Cosmetics“ (NSUCs) wie Shampoo, Lippenstiften oder Körperlotionen. Der Import von NSUCs in die Republik erfordert seit Anfang Mai keine Tierversuche mehr. Bisher durften internationale Hersteller nur dann auf Tierversuche verzichten, wenn die Produktion der Kosmetika in China stattgefunden hat.

Tierversuche für Kosmetika in China bei einigen Ausnahmen weiterhin erforderlich

Es gibt jedoch Ausnahmen, für die China weiterhin Tierversuche vorschreibt: Kosmetische Produkte, die für Babys und Kinder bestimmt sind, oder Produkte mit neuen Inhaltsstoffen. Außerdem überwachen Behörden in China einige Hersteller. Diese Firmen müssen weiterhin Tierversuche durchführen. Um für den Import von Kosmetika auf Tierversuche verzichten zu können, müssen Hersteller außerdem zahlreiche Bedingungen wie umfangreiche Sicherheitstests erfüllen.

Gesetzeslage in der EU

Mit der neuen Regelung haben nun auch internationale Hersteller die Möglichkeit, kosmetische, tierversuchsfreie Produkte in China zu verkaufen. Von einem Verbot von Tierversuchen für Kosmetika, wie es in der EU seit 2004 besteht, kann jedoch noch nicht die Rede sein.

Der europäische Gerichtshof hatte das Tierversuchs-Verbot 2016 nochmals ausgeweitet. Hersteller können hier also das EU-Verbot nicht mit Tests außerhalb der EU umgehen, indem sie für die Zulassung in der EU Daten aus Tierversuchen verwenden, die in Nicht-EU-Ländern stattgefunden haben.

Für weiterführende Informationen zum Thema Tierversuche für Kosmetik haben wir die zehn größten Mythen zu Tierversuchen und Kosmetik untersucht.

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