Alternativmethoden – Druckversion
Forschung nach Alternativ- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen Das deutsche Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine Alternativmethoden genutzt werden können. Die zuständigen Behörden und ihre externen Kommissionen genehmigen einen Tierversuchsantrag nur dann, wenn der Wissenschaftler nachweisen kann, dass sein Forschungsvorhaben nicht ohne Tierversuche auskommt und der zu erwartende Nutzen des […]