EU-Bürgerinitiative: Ein Europa ohne Tierversuche?

Tierversuche sind seit jeher ein sehr emotionales Thema. Die EU-Richtlinie 2010/63/EU regelt daher sehr streng, zu welchem Zweck und unter welchen Auflagen die Forschung an Tieren zulässig ist. Generell gilt: Forschende dürfen Tierversuche nur dann als Methode in der biomedizinischen Forschung wählen, wenn sich die wissenschaftliche Fragestellung nicht mit einer alternativen Methode, also tierversuchsfreien Technologien, beantwortet lässt. Das langfristige Ziel lautet, komplett auf Tierversuche zu verzichten, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Dafür müssen tierversuchsfreie Methoden aber so weit entwickelt sein, dass auch mit ihnen der wissenschaftliche Fortschritt in Biologie und Medizin gesichert und neue Wirkstoffe auf ihre Verträglichkeit und Wirksamkeit hin geprüft werden können, bevor diese am Menschen angewendet werden.

🇬🇧 English version

Die EU-Bürgerinitiative save cruelty-free cosmetics „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ stellt drei Forderungen auf. Sie verlangt unter anderem einen deutlich schnelleren EU-weiten Ausstieg aus den Tierversuchen. Konkret fordert die Initiative, die Wissenschaft in den europäischen Mitgliedsstaaten zu modernisieren sowie einen schrittweisen Fahrplan zur Abschaffung aller Tierversuche in der EU noch „vor Ende der laufenden Legislaturperiode“.

Des Weiteren fordert die EU-Bürgerinitiative, das Verbot von Tierversuchen für Kosmetika zu verschärfen und dementsprechend die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) anzupassen.

Eine dritte Forderung gilt den EU-Chemikalienvorschriften. Diese Regelungen sollen geändert werden, um den Schutz von Mensch, Umwelt und Gesundheit ohne den Einsatz von Tierversuchen zu gewährleisten. Die Hintergründe zu den drei Forderungen werden im zweiten Teil des Berichts noch genauer beleuchtet. Doch wie funktioniert eine EU-Bürgerinitiative genau?

Wer organisiert die EU-Bürgerinitiative?

Foto: EU Parliament

Als Vertreterin der Organisator*innen ist eine deutsche PETA-Mitarbeiterin eingetragen. Viele weitere europäische Tierschutz- und Tierrechtsorganisationen unterstützen die Initiative und werben um Unterschriften. Die Initiative verfügt nach Angaben des Bürgerinitiativenregisters der EU über ein Budget von knapp 2,2 Millionen Euro. Mehr als 26 % des Geldes (rund 570.000 Euro) stammt vom britischen Verbrauchsgüterkonzern Unilever, zu dem auch die Marke DOVE gehört. Weitere 15 % stammen von der Kosmetikfirma „The Body Shop“ (rund 310.000 Euro). Etwa ein Drittel des Budgets (rund 716.000 Euro) wurde von PETA beigesteuert. Die restlichen 26 % setzen sich aus Beiträgen von diversen internationalen Tierschutz- und Tierversuchsgegner-Organisationen zusammen.

Zum Vergleich: Eine frühere erfolgreiche Bürgerinitiative zur Abschaffung von Tierversuchen („Stop Vivisection“, s.u.) hatte ein Budget von knapp 24.000 Euro. Die ebenfalls erfolgreiche Initiative „Stop Finning – Stop the Trade“ zur Eindämmung des Abtrennens von Haifischflossen und dem Handel damit hatte ein Budget von weniger als 18.000 Euro.

Was bisher geschah
Was passiert als nächstes?
Wie kann die EU-Kommission reagieren?

Bisherige Forderungen nach Ausstiegsplänen

Im Jahr 2013 forderte die sehr ähnliche EU-Bürgerinitiative Stop Vivisection den sofortigen Ausstieg aus der tierexperimentellen Forschung. Konkret sollte die EU-Richtlinie 2010/63/EU aufgehoben und stattdessen ein neues Gesetz vorgeschlagen werden. Die EU-Kommission legte in ihrer Antwort aus dem Jahr 2015 dar, dass in der Tat das langfristige Ziel sein muss, die Tierversuche in Europa einzustellen. Die EU-Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sei dafür genau der richtige Weg. Tierversuche verstehen (TVV) hat diesen Sachverhalt in einem Bericht genauer beschrieben. Statt die Richtlinie aufzuheben, beschloss die EU-Kommission daher andere Folgemaßnahmen. Dazu zählte zum Beispiel die Organisation einer wissenschaftlichen Konferenz in Brüssel, um über Fortschritte bei der Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden in der biomedizinischen Forschung zu sprechen.

Im September 2021 gab es eine Aufforderung (Resolution) des Europäischen Parlaments an die Europäische Kommission, einen EU-Aktionsplan zur Abschaffung von Tierversuchen in der Forschung zu erarbeiten. In ihrer Antwort begrüßt die EU-Kommission zwar die Intention, Tierversuche langfristig abschaffen zu wollen, verweist jedoch erneut auf die bestehende Richtlinie 2010/63/EU. In dieser Richtlinie sei ein solches Ziel bereits festgelegt. Voraussetzung hierfür ist, dass tierversuchsfreie Ansätze als Alternativen vorhanden sind.


Alle Informationen zur rechtlichen Grundlage und dem Konflikt zwischen EU-Kosmetikverordnung und der REACH-Verordnung zum Schutz von Mensch und Umwelt finden Sie kompakt und übersichtlich auch in unserem Factsheet (PDF).


Allerdings macht die Kommission auch sehr deutlich, dass diese Ansätze vom wissenschaftlichen Fortschritt abhängen, der derzeit nicht vorhergesagt werden könne. Daher sei der beste Weg, um einen Übergang zu tierversuchsfreien Technologien zu beschleunigen, die bestehenden Bestrebungen zu fokussieren und zu intensivieren. Zudem gelte es, bestehende Strukturen und Netzwerke zu stärken. Konkreten Plänen, Meilensteinen oder gar kurzfristigen Deadlines für einen Ausstieg aus den Tierversuchen erteilte die Kommission damit eine klare Absage.

„Die anderen machen es doch auch“

Wenn es um die Forderung geht, Tierversuche in Deutschland vollständig abzuschaffen, wird häufig darauf verwiesen, dass es in anderen Ländern bereits Pläne für einen solchen Ausstieg gebe. Beispiel Niederlande: Dort soll es einen Masterplan zum Ausstieg aus den Tierversuchen in den Niederlanden bis 2025 gegeben haben. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich dabei um eine Fehlinterpretation eines Berichts des Nationalkomitees zum Schutz von Versuchstieren in der Wissenschaft (NCad) handelte. In dem 2016 beauftragten Dokument wurde berichtet, ein schrittweiser Ausstieg aus regulatorischen Tierversuchen sei bis 2025 theoretisch möglich. Ein Ausstieg aus den Tierversuchen in der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung sei jedoch aktuell noch undenkbar, ohne wissenschaftliche Ziele zu gefährden. Die Initiative Tierversuche verstehen hat dazu 2020 ein Papier mit ausführlicher Hintergrundrecherche veröffentlicht. Aktuell gibt es auch in den Niederlanden keine nennenswerten Fortschritte, die über bisherige Anstrengungen hinausgehen. Ein Übergangsprogramm (TPI) soll Anregungen liefern, wie dieser Übergang zu mehr tierversuchsfreien Verfahren erreicht werden kann. Die vielfach rezitierte Deadline im Jahr 2025 wird seither nicht mehr erwähnt.

Neben den Niederlanden wird auch den USA, Norwegen oder Schweden eine Vorreiterrolle beim Ausstieg aus den Tierversuchen zugeschrieben. Auch in diesen Ländern gibt es einzelne Gruppierungen, die über mögliche Szenarien nachdenken. Beispiel USA: Im Juni 2020 hatte die zuständige Umweltbehörde (EPA), damals noch während der Präsidentschaft von Donald Trump unter Mitwirkung von Tierversuchsgegnerorganisationen einen Plan vorgelegt. Das Ziel lautete Giftigkeitsprüfungen für Chemikalien an Säugetieren bis 2035 komplett abzuschaffen. Unter Trumps Nachfolger, Joe Biden, wurde im Dezember 2021 dieses Dokument jedoch umfänglich überarbeitet. Es enthält nun kein solches Ausstiegsdatum mehr, sondern lediglich den Anspruch, die gegenwärtige Situation kontinuierlich zu überprüfen. Es gelte, Möglichkeiten zu finden, auf Tierversuche in diesem Bereich zu verzichten, heißt es. (-> Übersicht bei der EPA).

Die EU-KommiFoto: EU-Kommission

Diese Beispiele zeigen, dass der Wunsch Tierversuche zu reduzieren und langfristig ganz darauf zu verzichten, international weit verbreitet ist. Die Beispiele aus den einzelnen Ländern zeigen aber auch, dass sich ein Ausstieg aus Tierversuchen nach heutigem Stand der Wissenschaft nicht in allen Bereichen umsetzen lässt.

Auch bei den anderen Forderungen der EU-Bürgerinitiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ gibt es, trotz detaillierter Begründungen einige Aspekte zu berücksichtigen.

Forderung nach Verbot für Tierversuche für Kosmetik

1. Gewährleistung und Stärkung des Verbots von Tierversuchen bei kosmetischen Mitteln;
Änderung von Rechtsvorschriften, sodass Verbraucher-, Arbeitnehmer- und Umweltschutz bei allen Inhaltsstoffen kosmetischer Mittel erreicht wird, ohne zu irgendeinem Zweck oder Zeitpunkt auf Tierversuche zurückzugreifen.

Die EU-Kosmetikverordnung besagt, dass Tierversuche für chemische Substanzen, die ausschließlich für die Anwendung in Kosmetikartikeln hergestellt werden, verboten sind. Dieses Verbot gilt im Sinne des Verbraucherschutzes. Für dekorative Kosmetikprodukte greift das Verbot von Tierversuchen in Deutschland bereits seit 1986. Seit 2013 gilt zudem in der gesamten EU ein Vermarktungsverbot für Kosmetika, die als Fertigprodukt oder deren Inhaltsstoffe im Tierversuch getestet wurden. Die erste Forderung der EU-Bürgerinitiative zielt auf den Widerspruch ab, den die EU-Kosmetikverordnung 1223/2009 und die EU-Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung; Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ergeben. Im September 2021 ist die Initiative Tierversuche verstehen diesem Widerspruch auf den Grund gegangen.

Die REACH-Verordnung verlangt, dass chemische Stoffe, die in der EU in großen Mengen (mehr als eine Tonne pro Jahr) verwendet werden, registriert und auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Diese Prüfung dient dem Schutz von Mensch und Umwelt. Für diese Art von Sicherheitsprüfungen wird ein Mix aus tierversuchsfreien Methoden und Tierversuchen angewendet, je nachdem wie groß die Menge des Stoffes ist. Diese Prüfungen dienen zugleich dem Arbeits- und Umweltschutz, unabhängig davon in welchem Endprodukt der chemische Stoff verwendet werden soll. Daraus ergibt sich, dass auch chemische Stoffe unter die REACH-Verordnung fallen, die ausschließlich für Kosmetika verwendet werden, sofern diese in sehr großen Mengen produziert worden sind. Wenn es für deren Sicherheitsprüfung keine geeigneten alternativen Ansätze gibt, müssen Tierversuche durchgeführt werden. Diese Tierversuche wären somit auf der einen Seite zum Schutz der Verbraucher nicht zulässig, auf der anderen Seite zum Arbeits- und Umweltschutz aber dringend erforderlich. Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA prüft alle Anträge auf solche Tierversuche im Rahmen der REACH-Verordnung. Für alle Sicherheitsprüfungen von chemischen Substanzen, werden, sofern möglich, tierversuchsfreie Alternativen angewandt.

Das Verbot von Tierversuchen bei Kosmetikprodukten oder ihren Bestandteilen zum Schutz des Verbrauchers greift ohne Ausnahme. Für Personen, die bei der Herstellung und Verarbeitung mit diesen chemischen Stoffen in Kontakt kommen, sind jedoch in Ausnahmefällen Tierversuche notwendig. Die Tierversuche dienen hier dem Arbeitsschutz.  

EU-Flagge und Richterhammer
Foto: iStock

Wie viele solcher Ausnahmen es bisher gab, wurde in einer Studie im Oktober 2021 untersucht. Dabei kam heraus: Seit 2013 enthielten rund 15% aller eingereichten Zulassungsanträge für Inhaltsstoffe, die ausschließlich in Kosmetika genutzt werden, Tierversuche als gewählte Methode.

Das Thema „Kosmetik und Tierversuche“ wird auch im Podcast von Tierversuche verstehen „Fabeln, Fell und Fakten“ in Folge S1E4 – Kein Tierleid für Luxus – Tierversuche für Kosmetik!? Behandelt, sowie im Beitrag „Tierversuche und Kosmetik – die zehn größten Mythen“ grundlegend aufgeklärt.

Forderung nach einer Änderung der EU-Chemikalienvorschriften

2. Umgestaltung der EU-Chemikalienverordnung;
Gewährleistung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch ein Management von Chemikalien, das ohne neue Tierversuchsanforderungen auskommt.

Hier wünschen sich die Petent*innen konkrete Schritte, um das Risiko von Chemikalien für Mensch, Tier und Umwelt künftig ohne den Einsatz von Tieren zu testen. Dazu soll es spezielle Förderprogramme, Zeitpläne und mehr Austausch zwischen den zuständigen Ressorts der EU-Kommission geben. Diese Forderung erfolgt auch vor einem politischen Hintergrund. Die EU hat im Rahmen des European Green Deals beschlossen, eine neue Nachhaltigkeitsstrategie für Chemikalien, auf den Weg zu bringen. Diese könnte jedoch zu einer deutlichen Ausweitung von Tierversuchen führen, wenn es zum Beispiel darum geht, Schädigungen des Hormonsystems (sog. endokrine Disruptoren) oder des Immunsystems (Immuntoxikologie) zu untersuchen.

Forderung nach Modernisierung der Wissenschaft in der EU

3. Modernisierung der Wissenschaft in der EU;
Festlegung auf einen Legislativvorschlag, in dem ein Fahrplan für die schrittweise Abschaffung aller Tierversuche in der EU vor Ende der laufenden Wahlperiode aufgestellt wird.

Mit diesem Ziel fordert die EU-Bürgerinitiative die EU-Kommission dazu auf, einen konkreten Plan vorzulegen, zu welchen Zeitpunkten ein Ausstieg aus den Tierversuchen möglich sei. Das formulierte Ziel der EU-Richtlinie 2010/63/EU, sobald es wissenschaftlich möglich ist, alle Tierversuche zu ersetzen, sei nicht ausreichend. Die Initiatoren der Initiative fordern stattdessen, dass Tierversuche auch ohne geeignete Ersatzmethoden abgeschafft werden sollten. Als Argumente führen sie hier die begrenzte Aussagekraft und die mangelhafte Wiederholbarkeit von wissenschaftlichen Studien an. Ein konkretes Ausstiegsdatum soll dazu beitragen, die Bestrebungen zu fokussieren und die öffentlichen Gelder in die Verbesserung der tierversuchsfreien Wissenschaft zu lenken. All dies soll vor Ende der laufenden Wahlperiode im Jahr 2024 in die Wege geleitet werden. Dabei ist unklar, worauf sich die Formulierung „vor Ende der laufenden Wahlperiode“ bezieht.

Zu dieser Thematik hat die Ständige Senatskommission für Tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Juli 2022 ein Thesenpapier zur Sicherung leistungsfähiger biomedizinischer Forschung unter Wahrung höchster Tierschutzstandards veröffentlicht. Darin werden neun Thesen über die Zukunftsfähigkeit der biomedizinischen Forschung aufgestellt und Empfehlungen für Entscheidungsträger abgegeben. Das Expertengremium befasst sich unter anderem mit ethischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Tierschutzes und von Tierversuchen. Die Fachleute argumentieren unter anderem, dass medizinischer Fortschritt und wissenschaftliche Qualität von der bestmöglichen Eignung der Methoden abhängen. Dabei sei ein breites Spektrum verschiedener Methoden unumgänglich. „Eine Trennung von Forschung „mit“ oder „ohne“ Tieren existiert in der Wissenschaft nicht“ (These 6). Ein Verbot von Tierversuchen in der EU beende nicht die Notwendigkeit von Tierversuchen. Ein solches Verbot würde vielmehr dafür sorgen, dass biomedizinische Forschung an Standorte außerhalb von Europa abwandern würde. Zum einen würde dies den Forschungsstandort der EU schwächen, zum anderen würde die EU die Kontrolle über den Tierschutz verlieren.

In einem Gastbeitrag für Tierversuche verstehen kommentiert Olivia Masseck, Professorin für Synthetische Biologie an der Universität Bremen, die Forderung nach einem Fahrplan für den Ausstieg aus Tierversuchen.

Frau und Fragezeichen

Dialog

Fragen Sie uns

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen.

Kontaktformular Bestellen
Tierversuche verstehen-Podcast
"Fabeln, Fell und Fakten":