Tierschutzgesetz, Tierversuche und Kosmetik

„Ein Dialog ist sinnvoll“

Vorrang für das Tier: Privatdozentin Dr. Bettina Bert über rechtliche Änderungen bei der Genehmigung von Versuchen.

Frau Bert, seit Mitte des Jahres 2021 gelten strengere Regeln für Tierversuche. Was hat es damit auf sich?

Im Interview: Dr. Bettina Bert ist am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für Tierschutz und Wissenstransfer zusändig. ©Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

Dr. Bettina Bert: Auch schon vor dieser Novellierung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung haben strenge Regeln gegolten. Aber Änderungen waren erforderlich, weil die EU Nachbesserungen bei der Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren gefordert hat. Es geht darum, dass das Tierversuchs- recht in Deutschland nicht nur richtlinienkonform ausgelegt, sondern auch umgesetzt wird.

Es war bisher also nicht ganz getreu dieser Richtlinie?

Prinzipiell gibt die EU-Richtlinie einen Spielraum vor, wie die rechtlichen Vorgaben in die nationale Rechtsprechung umgesetzt werden. Jeder Mitgliedstaat nutzt diesen Spielraum auch und passt die Vorgaben der bestehenden Gesetzgebung an. Dabei gab es aus Sicht der EU-Kommission noch Änderungsbedarf, da eben nicht alles ganz im Sinne der Richtlinie umgesetzt wurde.

Ist das jetzt mehr Bürokratie oder ein echter Fortschritt?

Einiges wurde verbessert und geklärt, etwa bestimmte Rechtsunsicherheiten. Positiv finde ich zum Beispiel, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Tierversuche durchführen, prüfen müssen, ob die von ihnen angewandten Methoden im Sinne des Tierwohls verbessert werden können. Das Gleiche gilt für die Haltungsbedingungen. Das war zwar schon zuvor im Tierschutzgesetz erwähnt, ist aber nun ausdrücklich eingefügt worden und wird hoffentlich dazu beitragen, das Wohlergehen der Tiere zu verbessern. Kontrollen von Tierversuchen sind klarer geregelt, und das An- zeigeverfahren wird durch ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren ersetzt. Solche Veränderungen bringen fürs Erste immer eine Unsicherheit mit sich, wie das alles umgesetzt werden soll. Ein gewisser bürokratischer Aufwand ist da leider unvermeidlich.

Tierversuchseinrichtungen werden künftig stärker kontrolliert. Ist das Misstrauen begründet?

Obwohl aus den Medien ein anderes Bild entstehen könnte, denke ich, dass Verstöße die Ausnahme sind. Es ist gut, dass jetzt das Vorgehen bei den Kontrollen präzisiert wurde. Kontrollen sollen nun nach einer Risikoanalyse und auch ohne Ankündigung erfolgen. Ich glaube, ein Dialog zwischen Genehmigungsbehörde und wissenschaftlicher Einrichtung ist sinnvoll. Er sollte über das bloße Kontrollieren hinausgehen und helfen, die Lebensbedingungen der Tiere zu verbessern.

Am BfR gibt es die Datenbank www.AnimalTestInfo.de, die allgemeinverständlich über genehmigte Tierversuchsvorhaben in Deutschland informiert. Jetzt gibt es eine solche Datenbank auch auf EU-Ebene (ALURES). Ist die Deutsche damit überflüssig?

Gewiss nicht. „AnimalTestInfo“ hat sich etabliert und ist sehr nutzerfreundlich. Auch wenn wir unsere Daten selbstverständlich an die EU weiterleiten, ist es gut, diese Informationen weiterhin für die Bevölkerung vorzuhalten.

Welche neuen Aufgaben kommen auf das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren am BfR zu?

Die Bundesländer melden nun die Daten zu den verwendeten Versuchstieren direkt an das BfR. Sie fließen dann in die jährlich veröffentlichte Tierversuchsstatistik ein. Bisher wurden diese Informationen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt. Das BfR überprüft die Daten und leitet sie weiter an die ALURES-Datenbank der EU-Kommission.

Hinweis: Dieses Interview mit Dr. Bettina Bert wurde zuerst vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlicht: https://www.bfr.bund.de/epaper/bfr2go_02_2021_deutsch/#page=44


Aktuelle Beiträge

Frau und Fragezeichen

Dialog

Fragen Sie uns

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen.

Kontaktformular Bestellen
Tierversuche verstehen-Podcast
"Fabeln, Fell und Fakten":