Tierschutzgesetz: Bundesrat mahnt Verbesserungen an
Der Bundesrat hat im Zuge der aktuellen Reform des Tierschutzgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, Rechtsunsicherheiten für Forschende abzubauen, die mit Tieren arbeiten. In seiner Sitzung am 5. Juli gab er eine umfangreiche Stellungnahme zur Änderung des Tierschutzgesetzes ab. Neben vielen Aspekten, die vor allem Tiere in der Landwirtschaft und Heimtiere betreffen, stimmten die Länder auch mehrheitlich der Beschlussvorlage des zuständigen Ausschusses für Kulturfragen zu.

Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat den Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Darin sind unter anderem Strafverschärfungen für das Töten von Tieren ohne einen sogenannten „vernünftigen Grund“ vorgesehen (vgl. § 17 TierSchG). Diese Regelungen betreffen auch die Wissenschaft, etwa bei der Frage, unter welchen Umständen nicht verwendbare Tiere in Forschungseinrichtungen getötet werden dürfen. Die wissenschaftlichen Organisationen und Fachgesellschaften hatten im Rahmen der Verbändeanhörung einen Gesetzesentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisiert. Die neuen Regelungen würden die bestehenden Rechtsunsicherheiten weiter verschärfen, so der Tenor der Wissenschaftsorganisationen. Daraufhin hatte die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzes klargestellt: „Im Zusammenhang mit Tierversuchen ist ein vernünftiger Grund für die Tötung überzähliger Tiere insbesondere dann anzunehmen, wenn die Zucht und Verwendung der Tiere sorgfältig geplant wurde und die Einrichtung alle ihr zur Verfügung stehenden zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um das Entstehen überzähliger Tiere zu vermeiden und eine weitere Verwendung der Tiere außerhalb des konkreten Tierversuchs nach Einschätzung der verantwortlichen Person nicht erfolgen kann.“ Außerdem wurde eine entsprechende Anpassung der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVersV) angekündigt (FAQ 7).
Im Zusammenhang mit Tierversuchen ist ein vernünftiger Grund für die Tötung überzähliger Tiere insbesondere dann anzunehmen, wenn die Zucht und Verwendung der Tiere sorgfältig geplant wurde
Stellungnahme der Bundsregierung zur Begründung der Gesetzesreform
Diese Anpassung fordert nun auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Sie solle „spätestens gleichzeitig mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag“ vorgelegt werden. Zudem fordert der Bundesrat eine ergänzende Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, die seit mehr als 24 Jahren nicht mehr geändert wurde und teilweise nicht mehr zu dem zwischenzeitlich mehrfach angepassten Tierschutzgesetz passt. Sie sei daher „dringend aktualisierungsbedürftig“, so die Stellungnahme.

In einem Redebeitrag während der Plenumssitzung machte sich die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, Petra Olschowski (Grüne), für diesen Teil der Stellungnahme stark. Sie betonte die Notwendigkeit von Tierversuchen für die weitere Erforschung etwa von Volkskrankheiten wie Krebs und Alzheimer. Das neue Gesetz dürfe nicht dazu führen, dass wichtige Forschungsprojekte durch Rechtsunsicherheit oder intransparente und langwierige Genehmigungsverfahren behindert werden. Die bereits bestehenden Rechtsunsicherheiten führten schon jetzt zu einem Standortnachteil für die hiesige Forschung. Grundsätzlich könne man den eingeschlagenen Weg als Startpunkt für eine Neuausrichtung des Umgangs mit dem Thema begreifen. Vorschläge dazu lägen vor, diese sollten als Impulse genutzt werden.
Damit spielte die Ministerin vermutlich auf den jüngsten Vorstoß der Leopoldina an, die in einer Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz ein eigenes Gesetz für Tierversuche im Verantwortungsbereich des Bundesforschungsministeriums (BMBF) anregte.
Zwei weitere Beschlussempfehlungen, die unter anderem das Land Bremen im Agrarausschuss eingebracht hatte und die weitere Einschränkungen für Tierversuche zum Ziel hatten, lehnte der Bundesrat mehrheitlich ab.