Die Untersuchungskommission der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) hat am gestrigen Montag ihren Abschlussbericht zur illegalen Tierhaltung in den Räumen der Hautklinik vorgelegt. Demnach wurden dort rund zehn Jahre Tiere untergebracht und dadurch Kontrollen entzogen. Der Rektor der Universität, Prof. Dr. Johannes Wessels kündigte in einer Pressemitteilung an, alles dafür zu tun, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt.
Nach Informationen der WWU Münster hat die von ihr eingesetzte Untersuchungskommission dem Rektorat mehrere Empfehlungen gegeben, um eine Wiederholung eines solchen Falls auszuschließen. Wie die Uni mitteilt, sei die sechsköpfige Kommission mit dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Janbernd Oebbecke an der Spitze überzeugt, dass die an der Haltung Beteiligten mit der Nutzung des Raums „wiederholt und dauerhaft gegen Tierschutzrecht und Gentechnikrecht verstoßen“ hätten. Der Raum sei rund zehn Jahre weder in einer Haltungsgenehmigung noch in einer Versuchsgenehmigung der beteiligten Gruppen genannt worden – zudem habe es keine Kontrollen durch den Tierschutzbeauftragten oder die Behörden gegeben. Allerdings gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass nicht genehmigte Tierversuche durchgeführt worden seien.
Anonymes Schreiben deckte illegale Tierhaltung auf
Auslöser für die Aufdeckung der illegalen Tierhaltung war ein anonymes Schreiben an den Tierschutzbeauftragen der Medizinischen Fakultät der Universität Münster. Die Verantwortlichen der Fakultät fanden die geschilderten Umstände vor und verständigten das städtische Veterinäramt, das daraufhin 77 Mäuse beschlagnahmte. Die meisten von ihnen waren in einem guten Zustand, sechs Tiere mussten jedoch getötet werden. Das Veterinäramt hatte darüberhinaus der verantwortlichen Forscherin den Zugang zu den Tieren verwehrt. Die Rechtmäßigkeit dieser Ordnungsverfügung wurde von dem Verwaltungsgericht Münster am Montag bestätigt .
Als Reaktion auf diesen Vorfall befürwortet die Untersuchungskommission einen Abbau von Kapazitätsengpässen in der Tierhaltung. Zum anderen sollten Tierversuche in ausschließlicher Verantwortung der Universität stattfinden. Zudem sollte in den ohnehin stattfindenden Schulungen zu Tierschutzfragen zu einem offenen und achtsamen Umgang mit dem Thema angeleitet werden. Gleichzeitig sollen die Verantwortlichen sicherstellen, dass alle Personen, die an Versuchen mitwirken, ihre Beobachtungen zu möglichem Fehlverhalten ohne Furcht vor negativen Konsequenzen für sie persönlich an die zuständigen Stellen weitergeben können. Ein solcher Schutz für „Whistleblower“ findet sich auch in dem erst kürzlich beschlossenen Leitbild der WWU zum ethischen Umgang mit Tieren in Forschung und Lehre. Schließlich empfiehlt die Kommission für einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konsequenzen. „Es steht für mich außer Frage, dass es Verstöße gegen geltende Vorschriften gegeben hat. Wir werden alles dafür tun, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt“, sagte Wessels.
Initiative „Tierversuche verstehen“ begrüßt Untersuchung der Uni Münster
Der Sprecher der Initiative „Tierversuche verstehen“ (TVV), Stefan Treue, hatte im vergangenen Jahr nach Bekanntwerden des Vorfalls die illegale Tierhaltung gerügt, eine lückenlose Aufklärung und Konsequenzen für die Verantwortlichen gefordert. Die Aufarbeitung der Angelegenheit begrüßte der Forscher. „Die Leitung der Universität hat durch schnelles und konsequentes Handeln gezeigt, dass Transparenz und verantwortlicher Umgang mit Versuchstieren für sie ein hohes Gut ist“, betonte der TVV-Sprecher. Denn eine illegale Tierhaltung oder nicht genehmigte Tierversuche seien nicht zu rechtfertigen und nicht hinnehmbar. „Ein solches Vorgehen schadet auch dem Anliegen aller Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die sich für Transparenz und verantwortungsbewusste Tierversuche engagieren“, so Treue.
Nachtrag vom 27. August 2018
Die Staatsanwaltschaft hat am 20. August 2018 mitgeteilt, dass sie ihre Ermittlungen gegen die drei Mitarbeiter der Universität Münster wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.
Nachtrag vom 27. September 2018
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Vollstreckung der Ordnungsverfügung gegen eine verantwortliche Forscherin ausgesetzt, da Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung bestünden.