Die Primatenhaltung des DPZ aus der Luft betrachtet.

Hohe Anforderungen an die Haltung von Affen in Forschungseinrichtungen

Primaten für Forschungszwecke zu halten und zu pflegen ist anspruchsvoll: Sie brauchen viel Bewegung und aufgrund ihrer Intelligenz Beschäftigungsmöglichkeiten. Was bei der Tierhaltung beachtet werden muss, ist gesetzlich genau geregelt. Leitlinien geben zudem weitere Empfehlungen.

Am Deutschen Primatenzentrum (DPZ) müssen alle Mitarbeiter, die sich um die Affen kümmern, sowohl die Vorgaben genau kennen als auch über die natürlichen Lebensbedingungen der Tiere Bescheid wissen. Einer von ihnen ist der Biologe Uwe Schönmann. Er koordiniert am DPZ die Zucht, Haltung und Pflege der Tiere.

Primaten haben in der Gesetzgebung einen Sonderstatus

Portraitbild von Uwe Schönmann
Uwe Schönmann, Koloniemanager am DPZ

Mit Affen zu arbeiten, ist für Schönmann etwas ganz besonderes. „Wir dürfen nicht vergessen, dass das deutsche Tierschutzgesetz die Forschung an Affen eigentlich verbietet und nur in Ausnahmefällen gestattet“, sagt er. Für Primaten gelten strengere Vorschriften als für andere Versuchstiere. Laut EU-Richtlinie 2010/63/EU und deutschem Tierschutzgesetz zählen zu den genehmigungsfähigen Ausnahmen unter anderem Untersuchungen, die der Arterhaltung dienen, oder Forschung an Krankheiten, die für Menschen lebensbedrohlich sind. Ein Beispiel ist die Erforschung von HIV/Aids, die auch einen Schwerpunkt am DPZ bildet. In jedem Fall aber gilt: Jeder Wissenschaftler muss den Nachweis erbringen, dass seine Fragestellung den Einsatz von Primaten rechtfertigt und er sie nicht durch den Einsatz anderer Tierarten oder durch alternative Methoden beantworten kann.

Laut Schönmann werden diese Grenzen streng kontrolliert. Mehrmals im Jahr kommt der Amtstierarzt des zuständigen Veterinäramtes für eine unangekündigte Überprüfung. Zusätzlich begutachten Schönmann und sein Team die Gesundheit der Tiere.

Optimale Haltungsbedingungen über die rechtlichen Anforderungen hinaus

Grafik: laut Gesetz zulässige Tierversuche
Zu welchem Zweck sind Tierversuche zulässig?

Zusätzliche Leitlinien umzusetzen ist zwar keine Pflicht, doch sie tun den Affen gut. Gesunde Tiere und gute Haltungsbedingungen liegen zudem im ureigenen Interesse der Forschung. Nur wenn es den Affen gut geht, erhalten die Wissenschaftler in ihren Versuchen brauchbare Ergebnisse. Im DPZ haben die Affen daher zum Beispiel deutlich mehr Platz in ihren Gehegen als gesetzlich vorgeschrieben. Zu den wichtigsten Leitlinien zählt die 2007/526/EG. Sie gibt unter anderem Empfehlungen zu Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder den Umgang mit den Tieren.

Wie wirkt sich das in der Praxis aus?

Tierhaltung am Deutschen Primatenzentrum: Ein Tierpfleger legt in einem Innengehege Futter für die Rhesusaffen aus.
Ein Tierpfleger legt in einem Innengehege des DPZ Futter für die Rhesusaffen aus. Foto: Thomas Steuer

Mit moderner Technik steuert das DPZ beispielsweise die Belüftung und Temperatur in den Gehegen, um so die natürliche Umgebung der Tiere nachzuempfinden. Großen Wert legen Schönmann und sein Team außerdem auf das „Enrichment“ der Käfige: Spielzeug sorgt für Abwechslung. Mit Futterverstecken erzeugen die Tierpfleger zusätzliche Anreize. Die Größe der Käfige ermöglicht es den Tieren zudem, ihr natürliches Verhalten wie Klettern oder Springen auszuleben.

Alle, die mehr über die Haltungsbedingungen im DPZ erfahren möchten, können hier an einer virtuellen Tour durch die Primatenhaltung teilnehmen.

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