EURE VIDEO-EINREICHUNGEN
Die Gewinner stehen fest! In einem spannenden Abstimmungsmarathon konnten sich am Ende das Liborius-Gymnasium Dessau (in der Kategorie für die Klassen 9-10) und das St. Michaels-Gymnasium Metten (Kategorie für die Jahrgangsstufen 11-13) durchsetzen. Die Gewinnergruppen haben von den Besuchern unserer Seite die meisten Stimmen erhalten. Die Gewinner reisen am 7. März 2018 nach Göttingen und treffen dort den Nobelpreisträger Prof. Thomas Südhof
KLASSEN 9 – 10″´
Hier sind die Beiträge der Klassen 9 und 10:
- 706 Stimmen: Liborius-Gymnasium Dessau, Klasse 9b
- 483 Stimmen: Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth, Projektgruppe
- 311 Stimmen: Silverberg-Gymnasium Bedburg, Klasse 9a
JAHRGANGSSTUFE 11 – 13
In einem spannenden Abstimmungsverlauf erhielt das W-Seminar Biologie von dem St.-Michaels-Gymnasium Metten die meisten Stimmen. Am Ende waren es 870 Votes. Wir gratulieren zu dem tollen Ergebnis und danken für die tolle Beteiligung und auch ganz ausdrücklich allen Teilnehmern.
- 870 Stimmen: St.-Michaels-Gymnasium Metten W-Seminar Biologie
- 773 Stimmen: Oberstufengymnasium Eschwege Biologie LK, Gruppe 2
- 587 Stimmen: Oberstufengymnasium Eschwege Biologie LK, Gruppe 1
- 308 Stimmen: Oberstufengymnasium Eschwege Bio LK Gruppe 3
- 197 Stimmen: Deutschhaus-Gymnasium Würzburg BCP, Kurs Klasse 11
ZUM NACHLESEN: INFORMATIONEN ZUM WETTBEWERB
Bewerbt Euch für unseren Wettbewerb „Triff den Nobelpreisträger!“ mit Eurem selbstgedrehten Video! In diesem solltet Ihr die folgenden zwei Kriterien berücksichtigen:
Zeigt uns, mit welchen Themen der Hirnforschung und des Nervensystems Ihr Euch im Biologieunterricht beschäftigt oder beschäftigen werdet und stellt eine Verknüpfung zu Tierversuchen her. Wie eng ist beides miteinander verbunden? Wie steht Ihr persönlich zu diesem viel diskutierten Thema?
Prof. Dr. Thomas Südhof ist Neurowissenschaftler und hat 2013 den Nobelpreis für Medizin erhalten. Er erforscht unter anderem neuronale Störungen (wie beispielsweise Parkinson) – auch mit Hilfe von Tierversuchen. Wie lauten in diesem Zusammenhang Eure Fragen an den Nobelpreisträger
Der Film sollte: über euer Projekt zum Thema Hirnforschung und Tierversuche sachlich und faktenbasiert informieren und die Inhalte sehenswert darstellen. In die Bewertung fließt außerdem ein, ob die Präsentation originell und dennoch informativ ist. https://www.youtube.com/embed/r6FWooHzkwA
Für Lehrer haben wir hier Unterrichtsleitfäden sowie Anregungen für eine Stundengestaltung zum Thema Neurowissenschaften zusammengestellt. In unserem FAQ findet Ihr alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Wettbewerb. Sollte der FAQ Eure Fragen nicht ausreichend klären, schickt uns eine E-Mail an: redaktion@tierversuche-verstehen.de
Unterrichtsleitfäden und Anregungen für eine Stundengestaltung als PDF-Download.
Wir freuen uns auf Eure Beiträge!
Euer Redaktionsteam von „Tierversuche verstehen“
Es können alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 9 im gesamten Bundesgebiet teilnehmen. Der Wettbewerb findet in zwei Kategorien statt:
1. Mittelstufe ab Klasse 9
2. Oberstufe ab Klasse 11
Wir berücksichtigen: Bewerbungen von Teams (beispielsweise Schulklassen, Leistungskurse, Projektgruppen, AGs, …), aber auch von Einzelpersonen. Gewertet werden nur Beiträge, die die oben genannten Kriterien erfüllen und das Thema sachlich und faktenbasiert behandeln.
Ausgeschlossen sind: Beiträge von professionellen Filmemachern, Filmproduktionen, Agenturen etc.
Euer Film darf maximal drei Minuten lang und zwei GB groß sein. Ihr könnt ihn zum Beispiel ganz einfach mit dem Handy oder Tablet drehen. Das Video sollte folgenden Dateiformaten entsprechen: MOV , MPEG-4 , MP4 , AVI , WMV , MPEG-PS, FLV, 3GPP, WebM
Ladet den Film über unser Portal www.tierversuche-verstehen.de/triff-den-nobelpreistraeger hoch.[su_spacer size=“1″]
Nach dem Eingang des Films erhaltet Ihr eine Bestätigung per E-Mail.
Anschließend prüfen wir, ob der Film diesen Teilnahmebedingungen entspricht.
Ist das der Fall, wird er auf unserer Webseite und in unserem YouTube-Kanal zu sehen sein.
Ende November erstellt eine Jury aus Wissenschaftlern und Kommunikationsexperten eine Shortlist mit den fünf besten Filmen jeder Altersstufe. Für diese könnt Ihr dann eine Woche lang auf unserer Seite abstimmen. Holt euch Unterstützung von euren Freunden und Mitschülern. Jede Stimme zählt!
Anfang Dezember stehen die Gewinner fest und werden von uns benachrichtigt.
Einsendeschluss ist am 26. November 2017.
- Preis: Ein exklusives Treffen mit dem Nobelpreisträger Prof. Thomas Südhof am 7. März 2018 in Göttingen (inkl. An-/Abreise, Übernachtung und Programm vor Ort)!
- Preis: Erkundet ein begehbares Organ an Eurer Schule! Experten erläutern anhand eines Herz- oder Hirnmodells Aufbau und Funktionen des Organs.
- Preis: VIP-Museumsbesuch mit Bezug zu den Themen Biowissenschaften und Medizin.
Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer räumt der Initiative „Tierversuche verstehen“ als Wettbewerbsveranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Videomaterials ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in der umgestalteten Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen, mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z.B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Wettbewerbsveranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen, sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht eingeräumt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Filmmaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass Bild und Ton frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzabgaben (z.B. GEMA) anfallen können sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bildmaterial/Film eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet ist/sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Material veröffentlicht wird. Bei erkennbar abgebildeten Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern Vorstehendes durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und das Hochladen der Filmbeiträge.
Unzulässige Inhalte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht mit einem Film teilnehmen, der gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstößt. Es dürfen insbesondere keine Filme veröffentlicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Filme eingereicht werden, die Dritte, deren Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben.
Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Filmen liegt im freien Ermessen des Wettbewerbsveranstalters und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen, oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Filmmaterial gegenüber dem Wettbewerbsveranstalter sind ausgeschlossen.
Haftungsfreistellung
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. es zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmers beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen, aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
Datenschutz
Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich unter Angabe persönlicher Daten mit dem Teilnahmeformular zu registrieren. Der Wettbewerbsveranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert diese bei der Registrierung angegebenen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs bis spätestens zum 31.12.2018. Zweck der Datenspeicherung ist die Kommunikation mit den Wettbewerbsteilnehmern allgemein (z.B. Eingangsbestätigung des Wettbewerbsbeitrags) sowie die Einladung der Preisträger zur Preisverleihung. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Wettbewerbsveranstalter oder Dritte verwendet.
Zugriffsschutz und Weitergabeschutz: Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet, dass nur die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können (kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen). Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet weiterhin, dass personenbezogene Daten bei Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Zusendung des Videobeitrags über das Portal WeTransfer akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen.