Tierschutz und Forschungsqualität gehören zusammen

DFG veröffentlicht Handreichung zu 3R-Prinzip und Aussagekraft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will wissenschaftliche Qualität und den Tierschutz deutlicher miteinander verzahnen. Dass sich diese beiden Ansprüche nicht gegenseitig ausschließen, sondern im Gegenteil sogar bedingen, kommt in Erfahrungen von Wissenschaftlern zum Ausdruck, die darauf hinweisen: „Zufriedene Tiere führen zu guter Wissenschaft.“ Trotzdem kann es im Forschungsalltag zu Wechselwirkungen und Spannungen zwischen diesen beiden Zielsetzungen kommen. Daher ruft nun die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG in einer neuen Handreichung zu wissenschaftlichen Projektplanungen auf, die diese Anforderungen nachhaltig berücksichtigen.

3R als Prinzip für den Tierschutz, Validität als Prinzip für den Nutzen

„Mit der Handreichung will die Senatskommission die beiden elementaren Aspekte der tierexperimentellen Forschung, Tierschutz und wissenschaftliche Aussagekraft, enger miteinander verknüpfen“, sagt die Kommission-Vorsitzende Prof. Dr. Brigitte Vollmar. Tierschutzmaßnahmen sollen nun noch stärker als integraler Bestandteil wissenschaftlich belastbarer Projektplanung verankert werden. „Wir haben die besonderen Anforderungen an die Durchführung von Tierversuchen in der Forschung herausgearbeitet und bieten Hilfestellung zur validen Planung und Beschreibung tierexperimenteller Forschung.“

Die Handreichung beleuchtet den Zusammenhang zwischen 3R-Prinzip und der Aussagekraft wissenschaftlicher Forschungsprojekte. Das 3R-Prinzip verpflichtet dazu, Tierversuche nach Möglichkeit durch alternative Methoden zu ersetzen (Replacement), die Anzahl der Versuchstiere zu reduzieren (Reduction) und die Belastungen für die Tiere im Versuch zu verringern (Refinement). Das 3R-Prinzip ist bei der Durchführung von Tierversuchen unerlässlich. Es dient dazu, zwischen Schaden und Nutzen des Tierversuchs abzuwägen. Das Ziel ist, den Schaden für die Tiere möglichst gering zu halten. Eine verbesserte Aussagekraft steigert hingegen unmittelbar den Nutzen des Tierversuchs. Das 3R-Prinzip könne nur dann seine Wirkung entfalten, wenn dies auf Basis einer wissenschaftlich gesicherten Projektplanung angewandt werde, betont die Senatskommission.

Als wesentliche Kriterien für die wissenschaftliche Aussagekraft nennt die Senatskommission:

  • die Genauigkeit, mit der eine Versuchsanordnung das misst, was gemessen werden soll
  • Vermeidung von statistischen Verzerrungen, um den Zusammenhang von Ursache und Wirkung zu klären
  • Generalisierbarkeit: Wie gut gelten die Ergebnisse über die spezifischen Bedingungen des jeweiligen Versuchs hinaus

Zuletzt werden in der Handreichung Spannungsfelder aus der Praxis der Forschung wie die Wahl der Tierart oder die Festlegung der Tierzahl für einen Versuch beschrieben und Empfehlungen für den Umgang mit diesen gegeben.

„Die beiden Aspekte – Tierschutz und wissenschaftliche Aussagekraft – sind untrennbar miteinander verbunden und müssen daher auch in der Breite der wissenschaftlichen Community bereits bei der Planung und Beschreibung eines Forschungsprojekts berücksichtigt werden“, sagt Vollmar.

 

Weiterführende Informationen

Die Handreichung „Tierversuche in der Forschung: Das 3R-Prinzip und die Aussagekraft wissenschaftlicher Forschung“ finden Sie hier.

Informationen zur DFG Senatskommission für tierexperimentelle Forschung finden Sie unter: www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/tierexperimentelle_forschung/index.html

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