Luxemburg/Münster. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das EU-weit geltende Verbot von Tierversuchen für Kosmetik ausgeweitet.
Wenn zum Beispiel die Unbedenklichkeit von Kosmetik-Bestandteilen in der EU nachgewiesen werden soll, dürfen dafür nicht Daten aus Tierversuchen verwendet werden, die für Zulassungsverfahren in Nicht-EU-Ländern erhoben worden sind. Das stellte der EuGH in einem jetzt veröffentlichten Urteil klar (Rechtssache C-592/14).
Hintergrund: In Drittländern können Tierversuche vorgeschrieben sein, um Produkte dort verkaufen zu können. Im konkreten Fall aus Großbritannien hatten drei Unternehmen Bestandteile von Kosmetikprodukten in Tierversuchen getestet, um die Produkte in Japan und China vermarkten zu können. Später ging es um die Zulassung der Kosmetik-Produkte in der EU. Die Richter wollen mit ihrer Entscheidung verhindern, dass das geltende Tierversuchsverbot für Kosmetika in der EU mit Tests außerhalb der EU umgangen wird; sie stellten ausdrücklich klar, dass der Zugang zum EU-Markt für Kosmetikprodukte an das Tierversuchsverbot geknüpft ist.
In der EU ist es nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel („EU-KosmetikVO“) verboten, die Sicherheit von kosmetischen Mitteln und ihrer Bestandteile an Tieren zu testen. Bereits seit 1986 sind in Deutschland Tierversuche für dekorative Kosmetika verboten, sofern geeignete Alternativmethoden bestehen. Dieses Verbot wurde 1998 auf pflegende Produkte ausgeweitet und gilt inzwischen auch auf EU-Ebene. Es schließt neben fertigen Produkten auch Inhaltsstoffe und deren Kombination ein. Nun nimmt der Europäische Gerichtshof an, dass es wissenschaftlich zufrieden stellende Alternativen gibt, um die Sicherheit von Kosmetika zu belegen.
Liste mit Kosmetikherstellern tierversuchsfreier Produkte ist überflüssig
Eine von Verbrauchern oft nachgefragte offizielle Liste mit den Namen von Kosmetikherstellern tierversuchsfreier Produkte gibt es nicht. Sie wäre unabhängig von dem neuen EuGH-Urteil ohnehin überflüssig: In Europa werden bereits seit Jahren weder Tierversuche zu kosmetischen Zwecken durchgeführt noch dürfen im Tierversuch getestete Produkte verkauft werden.
Update vom 7.5.2021
Nach Medienberichten hat die chinesische Regierung die sogenannte „Cosmetics Supervision and Administration Regulation“ (CSAR) zum 1.Mai 2021 aufgehoben. Damit entfällt die Pflicht für Hersteller kosmetischer Produkte, bestimmte Kosmetikprodukte bei der Einfuhr nach China grundsätzlich an Tieren zu testen.
Kosmetik-Hersteller können durch die neue Verordnung künftig viele Produkte in die Volksrepublik einführen, ohne sie vorher an Tieren testen zu lassen. Die neue Regelung verbietet Tierversuche allerdings nicht, sie sind für so genannte nicht spezielle Kosmetikprodukte wie Shampoos, Lippenstifte oder Lotionen nur nicht mehr verpflichtend. Für spezielle Kosmetikprodukte wie z.B. Sonnencremes sind sie bei der Marktzulassung in China weiterhin vorgeschrieben.
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