Tierschutzgesetz, Tierversuche und Kosmetik

S2E6 – Wann ist es vernünftig ein Tier zu töten?

Nach der eher heiteren vergangenen Folge geht es heute um ein deutlich schweres Thema: Tod.

„Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“. Dieser zweite Satz des §1 des deutschen Tierschutzgesetztes gilt schon seit 1972. Und dass der Tod ein Schaden ist, daran besteht kein Zweifel.
Was aber ein „vernünftiger Grund“ für das Töten eines Tieres ist, das steht nicht im Gesetz – und führt immer wieder zu Verunsicherung.

Diese Frage ist wichtig, wenn es um Tiere geht, die zwar für die Forschung gezüchtet werden, aber dafür dann nicht einsetzbar sind. Das passiert vor allem, wenn es um genetisch veränderte Mauslinien geht. Unter welchen Umständen darf man diese Tiere töten? Diese – wie sich zeigt sehr „deutsche“ – Frage wird gerade heiß diskutiert. Roman und Johannes holen euch ab und nehmen euch mit durch die Diskussion.

Links zur Folge:
Material von „Tierversuche verstehen“: https://www.tierversuche-verstehen.de/erstmals-zahlen-fuer-nicht-verwendbare-tiere-in-der-forschung/
Neustes Factsheet von „Tierversuche verstehen“: https://www.tierversuche-verstehen.de/Nicht-verwendbare-Tiere_Factsheet2_TVV.pdf
Neuste Entwicklungen bei den hessischen Staatsanwaltschaften: https://www.tierversuche-verstehen.de/kein-anfangsverdacht-fuer-illegale-toetung-von-versuchstieren/
FAZ—Artikel zum Thema: https://www.faz.net/aktuell/wissen/leben-gene/duerfen-millionen-nicht-genutzter-versuchstiere-getoetet-werden-18522401.html

Fragen, Anregungen und Feedback wie immer über https://www.tierversuche-verstehen.de, per Mail an redaktion@tierversuche-verstehen.de oder via Twitter @TVVde, @NeuRoman_cer, @JohBeckers

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