Staatsanwaltschaften: Kein Anfangsverdacht für illegale Tötung von Versuchstieren

Mehrere Staatsanwaltschaften in Hessen haben entschieden, keine förmlichen Verfahren gegen verschiedene Forschungseinrichtungen wegen der Tötung sogenannter nicht verwendbarer Tiere einzuleiten. Demnach sehen die Staatsanwaltschaften aus Gießen, Marburg, Wiesbaden, Darmstadt und Frankfurt keinen Anfangsverdacht für weitere Ermittlungen. Nach Beschwerden von Tierversuchsgegner-Vereinen bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt diese Einschätzung.

Insgesamt hatten den hessischen Staatsanwaltschaften 14 Strafanzeigen von Tierversuchsgegnervereinen vorgelegen. Diese Behörden sehen übereinstimmend keinen Anfangsverdacht, auch weil die Anzeigen keine konkreten Fälle aufgeführt hätten. Die Staatsanwaltschaft Gießen etwa teilte auf Anfrage der Initiative Tierversuche verstehen mit, dass „die Vorwürfe in ihrer Pauschalität nicht für einen Anfangsverdacht gereicht“ hätten.  Zwangsmaßnahmen seien nicht in Betracht gekommen, „da diese gerade den Anfangsverdacht voraussetzen, aber nicht erst schaffen dürfen“.

Unterschiedliche Gründe für Entscheidungen der Staatsanwaltschaften ausschlaggebend

Die fünf Staatsanwaltschaften erläutern meherere Gründe, die zu ihrer Entscheidung geführt haben. Die Behörde in Frankfurt begründete Ihre Entscheidung nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) mit dem Hinweis: „Zum einen gebietet die Wissenschaftsfreiheit die Entscheidung der Institute, durch die Tötung überzähliger Tiere Kapazitäten für die Haltung anderer, für weitere Versuche tatsächlich benötigter Tiere zu schaffen.“ Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Tötungen einem vernünftigen Grund folgten. Zum anderen sei das Vorgehen nicht unangemessen, weil die Zahl der „überschüssigen“ Tiere nicht absehbar sei.

Die Tötung der Tiere verfolgt einen legitimen Zweck, soweit eine artgerechte Haltung nicht möglich ist, ohne die Fähigkeit der Institution zu weiterer Forschung zu gefährden

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt

Die Staatsanwaltschaft Marburg argumentiert, der Forschungsbetrieb müsse „aufgrund der damit verbundenen Kosten und des entsprechenden Aufwandes“ in seiner derzeitigen Form hinterfragt werden, wenn die Institute die nicht nutzbaren Tiere unterbringen müssten.

Gegenüber der Initiative Tierversuche verstehen führte die Staatsanwaltschaft Gießen aus, es seien „viele Fälle denkbar und erwartbar, die eine Tötung ‚überzähliger‘ Versuchstiere zulassen“.

Beschwerden gegen Entscheidungen nach Prüfung abgewiesen

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wies die Beschwerden von Tierversuchsgegner*innen dem F.A.S.-Bericht zufolge mit dem Hinweis zurück, dass die Tötung einen legitimen Zweck verfolge, „soweit eine artgerechte Haltung nicht möglich ist, ohne die Fähigkeit der Institution zu weiterer Forschung zu gefährden“. Wenn Forschung eine Schädigung bis hin zur Tötung von Tieren rechtfertige, sei dies auch beim Töten nicht nutzbarer Tiere der Fall, die bei der nötigen Zucht unvermeidbar entstehen. Jedoch müsse dies angemessen sein, und es dürfe keine andere Möglichkeit geben, die Tiere sinnvoll zu verwenden. Auf Anfrage der Initiative Tierversuche verstehen erläuterte die Generalstaatsanwaltschaft, dass sie die Dienstaufsichtsbeschwerden mehrerer Organisationen gegen Entscheidungen der Staatsanwaltschaften in Frankfurt am Main, Marburg und Wiesbaden, „nach eingehender Überprüfung verworfen“ habe, „da die angefochtenen Entscheidungen der Sach- und Rechtslage entsprechen“.

Prof. Stefan Treue, Sprecher der Initiative „Tierversuche verstehen“

Insgesamt ist die Tötung nicht verwendbarer Tiere nach Einschätzung der hessischen Behörden also nicht grundsätzlich illegal. Dies hatten Tierversuchsgegnervereine im Zuge ihrer Anzeigen Mitte 2021 in mehreren Pressemitteilungen behauptet.

Der Sprecher der Initiative Tierversuche verstehen, Prof. Stefan Treue, begrüßte die Entscheidung der vier hessischen Staatsanwaltschaften sowie der Generalstaatsanwaltschaft. „Auch wenn die Entscheidungen noch keine endgültige juristische Klarheit für die Wissenschaftler*innen bringen, so setzen sie doch ein deutliches Zeichen, dass man verantwortungsbewusst durchgeführte Tierversuche nicht pauschal kriminalisieren kann.“ Er wies zugleich mehrfach öffentlich geäußerte Vorwürfe von Tierversuchsgegner*innen zurück, die Wissenschaft arbeite hier illegal. „Solche generellen Verdächtigungen haben die Absicht, die Forschung zu diskreditieren“, so Treue. Die damit beabsichtigte Verunsicherung von Wissenschaftler*innen habe wichtige Forschungsprojekte verzögert.

Rechtliche Diskussion weiterhin nicht final geklärt

Endgültig geklärt ist die rechtliche Diskussion um die Tötung von nicht verwendbaren Tieren damit aber weiterhin nicht. Weil die Anzeigen keine konkreten Tötungshandlungen aufgeführt haben, seien darüber hinaus auch nur allgemeine Vorwürfe geprüft worden. Forschende und Tierpfleger*innen, die die Tötungen vornehmen, wünschen sich nun Vorgaben von Behörden. Bis dahin bleibt die Rechtslage unklar.

Treue wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ausländische Institute angsichts dieser Rechtsunsicherheit in Frage stellen, ihre Mitarbeitenden für wissenschaftliche Kooperationsprojekte oder zur Ausbildung nach Deutschland zu schicken.

Die Staatsanwaltschaft Marburg bestätigt gegenüber der Initiative Tierversuche verstehen, dass weiterhin ein Risiko der Strafverfolgung bestehe. Die getroffene Entscheidung der Behörde schließt nicht aus, „dass Forschungsinstitute bei der Durchführung von ,Überschusstötungen‘ per se nicht mit einer Strafverfolgung zu rechnen haben.“ Der Sprecherin der Behörde zufolge müsse jeder Einzelfall beurteilt werden.

Auf Anfrage der Initiative Tierversuche verstehen bestätigte der Vizepräsident der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-SOLAS), Prof. René Tolba, dass die GV-SOLAS derzeit eine Handlungsempfehlung erarbeite. „Damit hoffen wir, den Forschenden eine Orientierung zu bieten, auch wenn die rechtliche Lage noch nicht abschließend geklärt ist.“

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) teilte mit, die Etablierung neuer Standards für Bedingungen, unter denen die Tötungen erfolgen sollen, sei „nicht geplant“.

Update 30.03.2023: Auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat mittlerweile mitgeteilt, keine Ermittlungen aufzunehmen.

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