„Tierversuche“ führen als Thema in der Öffentlichkeit immer wieder zu kontrovers und emotional geführten Debatten. Häufig fehlt es dabei an fundierten Fakten, sachlichen Informationen und Hintergründen. Stattdessen wird gerne einseitig argumentiert und damit polarisiert, was im Nachhinein einem Faktencheck oft nicht mehr standhält. So wird oft der Einsatz von Tierversuchen für die Entwicklung von Kosmetika kritisiert. Tatsächlich ist dies bereits seit 1998 durch das deutsche Tierschutzgesetz verboten.
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Mehr InformationenDies zeigt: Die Wissenschaft muss noch besser über ihre Arbeit informieren und aufklären. Dazu hat sie ihre Bereitschaft mit der Basler Deklaration vom 30. November 2010 erklärt. Darin haben sich mehr als 60 Wissenschaftler*innen aus der Schweiz, Deutschland, England, Frankreich und Schweden unter anderem dazu verpflichtet, sich einem offenen und vorurteilsfreien Dialog mit der Öffentlichkeit zu stellen. Und: Sie rufen damit Kolleg*innen weltweit auf, es ihnen gleich zu tun. Insbesondere aber verpflichten sie sich in der Deklaration wiederholt ihrer obersten Maxime – das Handeln nach den sogenannten „3R“-Grundsätzen. Seit dem 5. Oktober 2011 fördert die „Basel Declaration Society“ die Umsetzung der in der Deklaration festgelegten Ziele. Mit dem Projekt „Tierversuche Verstehen“ will die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen einen Beitrag leisten, die Basler Deklaration umzusetzen.
In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz seit 1986 Tierversuche für die Entwicklung von dekorativen Kosmetikprodukten (z. B. Lippenstift). Dieses Verbot wurde 1998 auf pflegende Produkte ausgeweitet und gilt inzwischen auch auf EU-Ebene. Es schließt neben fertigen Produkten auch Inhaltsstoffe und deren Kombination ein. Außerdem dürfen im Ausland an Tieren getestete Kosmetikprodukte nicht mehr in der EU verkauft werden. Ausgenommen von diesem generellen Verbot sind Substanzen, die auch für andere Anwendungen zugelassen werden müssen. So müssen gemäß der EU-Chemikalienverordnung viele Stoffe neu bewertet werden, ob sie für Verbraucher und Umwelt ungefährlich sind.
Ausführliche Hintergründe, Informationen & Analysen zu Tierversuchen und Kosmetik haben wir hier zusammengetragen: https://www.tierversuche-verstehen.de/kosmetik/
Tierversuche sind verboten, wenn es alternative Methoden gibt. Bei Tierversuchen muss jeder Wissenschaftler nachweisen, dass er seine Fragestellung nicht anderweitig beantworten kann. Außerdem ist er verpflichtet, den Einsatz von Versuchstieren so weit wie möglich zu begrenzen. Zu den Alternativen zählen zum Beispiel Computersimulationen oder Zell- und Gewebekulturen. Dennoch gibt es Bereiche, in denen Versuche an Tieren nicht ersetzt werden können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Forscher komplexe Zusammenhänge im Körper untersuchen wollen, wie zum Beispiel Kreislauf- und Gehirnfunktionen.
Detailliertere Informationen rund um das Thema Alternativmethoden finden Sie hier und auf den Seiten des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Tierversuche zählen zu den teuersten Experimenten in der Forschung. Bereits die Beschaffung der Tiere sowie die Ausbildung des Fachpersonals, das sich um das Wohl der Tiere kümmert, sind äußerst kostspielig. Hinzu kommt eine aufwändige Unterbringung: Die Tiere brauchen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Nahrung, Beschäftigungsspielzeuge, Licht- und Belüftungssysteme sowie medizinische Pflege. Auch die komplexen Antrags- und Begutachtungsverfahren, die gesetzlich vorgeschrieben sind, bedeuten einen hohen finanziellen und bürokratischen Aufwand. Der Einsatz von Alternativmethoden ist im Vergleich sehr viel günstiger.
Aktuell werden in Deutschland jedes Jahr rund 2,9 Millionen Tiere in der Forschung eingesetzt, die meisten davon sind mit rund 78 Prozent Nagetiere wie Mäuse oder Ratten. Zum Vergleich: 0,12 Prozent der eingesetzten Versuchstiere sind Hunde, Affen und Halbaffen. Die Zahl der Katzen liegt bei 0,03 Prozent Die Untersuchungen an Hunden und Katzen dienen zum größten Teil der Erforschung von Tierkrankheiten sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Giftigkeits- und Unbedenklichkeitsprüfungen von Arzneimitteln für Mensch und Tier. Affen werden immer dann eingesetzt, wenn eine besonders hohe Vergleichbarkeit zum Menschen notwendig ist, beispielsweise bei Krankheitserregern, die nur Menschen und Affen befallen oder bei höheren Hirnfunktionen.
Weitere Informationen zu Versuchstierzahlen finden Sie hier und auf den Webseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Fast alle Versuchstiere werden gezielt für die Forschung gezüchtet – in zertifizierten und darauf spezialisierten Zuchtbetrieben oder von den Forschungsinstituten selbst. Es gibt nur wenige Ausnahmen: Landwirtschaftliche Nutztiere sowie Fische beziehen die Wissenschaftler von ausgesuchten landwirtschaftlichen Betrieben und Fischzuchten, da es für diese Tierarten keine ausgewiesenen Versuchstierzüchter gibt. Tiere aus der freien Natur oder „von der Straße“ werden nicht verwendet: Sie würden keine verwertbaren Ergebnisse liefern, da beispielsweise Angaben zu Alter, Abstammung oder Gesundheitszustand nicht vorliegen.
Die Versuchstiere dienen als Modell für bestimmte Mechanismen des menschlichen Körpers. Das Gleiche gilt für alternative Methoden wie Computermodelle oder Zellkulturen. Jedes dieser Verfahren kann bestimmte Mechanismen beschreiben, andere aber nicht. Wollen wir Krankheiten bekämpfen, dann müssen wir den komplexen menschlichen Körper verstehen. Das funktioniert nur mit einer Vielzahl verschiedener Methoden. In einigen Bereichen sind Tierversuche ungeeignet und werden daher auch nicht verwendet. In anderen Fällen sind wir auf Tierversuche angewiesen. Zum Beispiel bei der Beurteilung zur Giftigkeit von Medikamenten muss man das Zusammenspiel aller Organe im Körper beachten. Tierversuche liefern hier eine Erfolgsquote von 65 Prozent. Erst wenn alternative Methoden ähnlich erfolgreich sind, können sie die Tierversuche ersetzen.
Alle Wissenschaftler, die mit Tierversuchen arbeiten, haben sich der Umsetzung des sogenannten 3R-Prinzips (Refinement, Reduction, Replacement) verpflichtet. Das beinhaltet, dass sie das gemeinsame Ziel verfolgen, die Anzahl der Versuchstiere auf ein Mindestmaß zu reduzieren (Reduction) und wenn möglich durch Alternativmethoden zu ersetzen (Replacement). Die 3R sind seit 2010 auf EU-Ebene gesetzlich fest verankert, 2013 wurden sie auch in geltendes deutsches Recht umgesetzt.
Der Mythos, dass Menschenaffen für die Forschung genutzt werden, hält sich hartnäckig, obwohl die EU-Richtlinie zum Schutz von Versuchstieren seit 2010 diese Versuche verbietet. Nur im Falle einer schweren, den Menschen bedrohenden Krankheit (wie beispielsweise eine neue Ebola-Variante) oder für die Arterhaltung sind Tierversuche mit Menschenaffen erlaubt. Voraussetzung ist jedoch, dass es keine Alternativmethode gibt und der Versuch nicht an anderen Tierarten durchgeführt werden kann. Allerdings sind bereits seit 1991 in Deutschland und seit 2002 in der gesamten Europäischen Union keine Versuche an Menschenaffen mehr durchgeführt worden.
„Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerz, Leid oder Schaden zuzufügen“ – dieser Satz ist fest im Tierschutzgesetz verankert. Bereits im Antrag für einen Tierversuch müssen Forscher daher die zu erwartende Belastung für das Tier angeben. Auf dieser Grundlage wird im Genehmigungsverfahren die ethische Vertretbarkeit bewertet, das heißt es wird abgewogen, ob der zu erwartende Erkenntnisgewinn das Leid der Tiere rechtfertigt.
Der Forscher verpflichtet sich zudem dazu, die Methode auszuwählen, die für das Tier mit den geringsten Schmerzen, Leiden oder Ängsten verbunden ist – im ureigenen Interesse. Denn gute Ergebnisse werden nur mit schmerz- und angstfreien Tieren erzielt. Während und nach den Untersuchungen werden die Tiere stets medizinisch versorgt. Der Großteil der Tierversuche ist vergleichbar mit einem typischen Eingriff in einer Tierarztpraxis – beispielsweise eine Blutabnahme. Sollten operative Eingriffe nötig sein, so finden sie wie in der Humanmedizin unter Narkose statt.
Detailliertere Informationen gibt es hier.
Neugierde ist der Antriebsmotor eines jeden Wissenschaftlers. Die medizinische Entwicklung steht dem jedoch nicht entgegen. Vielmehr bedingt sich beides gegenseitig. 35 Prozent der Tierversuche werden in der Grundlagenforschung durchgeführt. Ergebnisse, die zu konkreten medizinischen Anwendungen führen, sind hier zwar oft erst mittelbar greifbar, um reine „Neugierforschung“ handelt es sich dennoch nicht: Durch Grundlagenforschung werden wichtige neue Erkenntnisse zur Funktion des Körpers gewonnen und in vielen Fällen der Grundstein für die Entwicklung von wirksamen Medikamenten oder Therapien gelegt – manchmal braucht es dafür jedoch Jahrzehnte, wie beispielsweise bei der Entwicklung des Polio-Impfstoffes. Manchmal kann es aber auch schneller gehen, wie bei den verschiedenen Therapieansätzen gegen das Zika-Virus, die in greifbarer Nähe sind.