Forced Swim Test

Forced Swim Test – Von „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ keine Spur

Das Image, das die Bevölkerung von Tierversuchen hat, wird gelegentlich bestimmt durch fiktive Horrorszenarien, durch Bilder von schwerstleidenden Versuchstieren, oder durch Vorstellungen von Tierquälerei, die nicht real sind. Kritiker von Tierversuchen wissen sich diese weit verbreitete Grundeinstellung der Sorge und Angst zunutze zu machen. Sie prangern zum Beispiel den sogenannten erzwungenen Schwimmtest mit Kampagnen wie „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ an. Aber was ist dran an diesen Vorstellungen, und was von der Kritik ist berechtigt?

Immer wieder kritisiert: der erzwungene Schwimmtest

Der sogenannte „erzwungene Schwimmtest“ oder „Forced Swim Test“ (FST), auch „Porsolt Swim Test“ genannt, steht bei Tierversuchsgegnern häufig in der Kritik. Bei diesen Versuchen werden Mäuse oder Ratten in einen mit Wasser gefüllten Zylinder gesetzt. Der Begriff „erzwungener Schwimmtest“ leitet sich daraus ab, dass die Versuchstiere weder auf den Rand des Zylinders steigen noch Kontakt mit dem Boden des Gefäßes haben können. Ratten schwimmen an zwei aufeinander folgenden Tagen 15 bzw. 5 Minuten, Mäuse einmal sechs Minuten an einem Tag. Anders als der Name suggeriert müssen die Tiere jedoch nicht durchgehend schwimmen, sondern treiben auch ohne aktive Bewegungen an der Oberfläche (sog. „Floating“).

Bedeutung in der Depressionsforschung

Grafik: Belastungen von Versuchstieren 2014
Welchen Belastungen waren Versuchstiere 2014 ausgesetzt?

„Das Verhalten der Mäuse im Test erlaubt Rückschlüsse auf deren Stressbewältigungsstrategie („stress scoping“)“, erläutert Mathias Schmidt vom Max-Planck-Institut (MPI) für Psychiatrie in München. Er ist Biologe und Tierschutzbeauftragter des Instituts. Lassen sich Tiere während des Schwimmtests nach dem Einsetzen schnell und vorwiegend auf dem Wasser treiben, statt zu schwimmen oder Kletterversuche zu zeigen, wird das als ein Hinweis auf Antriebsarmut (auch als „behavioural despair“ bezeichnet) oder auf sogenannte erlernte Hilflosigkeit gewertet.

Für die Untersuchung von möglichen Wirkstoffen in der Depressionsforschung ist der Schwimmtest laut Schmidt ein wesentlicher Faktor. „Gängige Antidepressiva zeigen im FST einen klaren Effekt bei den Tieren, der bei Vergleichsstudien mit anderen Substanzen relevant ist.“ Die Versuchsergebnisse würden dabei im Analogschluss hinsichtlich der möglichen Wirkung von Substanzen bewertet. Schmidt ist sich der Schwierigkeit, Versuchsergebnisse bzw. daraus gewonnene Erkenntnisse auf den Menschen zu übertragen, vollauf bewusst. „Der Schwimmtest ist lediglich ein wichtiger Baustein in einer ganzen Reihe von notwendigen Untersuchungen.“ Mit dem Versuchstier, in diesem Fall Maus oder Ratte, ist nun mal keine direkte Kommunikation möglich. „Es geht aber in unserer Grundlagenforschung nicht darum, ,depressive Mäuse‘ zu untersuchen, sondern die funktionellen und molekularen Grundlagen einzelner, für die jeweilige Krankheit relevanter Verhaltensweisen“, stellt Schmidt klar.

Was sagen die Gesetze?

Tierversuchsgegner sehen in dem Schwimmtest Tierquälerei. Sie behaupten, dieser müsse als schwer belastender Tierversuch eingestuft werden und solche Versuche seien in der EU verboten.

Das ist jedoch falsch: „Nein, es gibt kein grundsätzliches Verbot für solche Versuche. Die Genehmigungsfähigkeit ist jedoch an entsprechend strenge Bedingungen geknüpft“, sagt Peter Schütz vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Essen, der Genehmigungsbehörde Nordrhein-Westfalens. Für eine Genehmigung müssten hohe Anforderungen erfüllt sein. Diese Bedingungen sind in der EU-Richtlinie 2010/63 und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) enthalten. Der erzwungene Schwimmtest wird darin als schwer belastend eingestuft – allerdings unter der Voraussetzung, dass der Test bis zur völligen Erschöpfung des Versuchstiers durchgeführt wird.

FST verzichtet in aller Regel auf die Erschöpfung des Versuchstiers

Grafik: Belastungskategorien von Tierversuchen laut deutschem Tierschutzgesetz.
Welche Belastungskategorien unterscheidet das Tierschutzgesetz bei Tierversuchen?

Solche schwer belastenden Schwimmversuche sind selten: Seit Sommer 2013 wurden in der Datenbank AnimalTestInfo insgesamt 7423 Projektzusammenfassungen (bis 15.12.2016) von genehmigten Tierversuchsvorhaben übermittelt und online veröffentlicht. In dieser Datenbank des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) finden sich keine Projekte oder Veröffentlichungen aus den vergangenen drei Jahren, die den verschärften Schwimmtest bis zur Erschöpfung beinhalten. Die dort stattdessen eingesetzten Schwimmversuche stellen eine mittlere (mäßige) Belastung für die Versuchstiere dar. Das entspricht den Angaben aus der Genehmigungsbehörde LANUV in NRW. Bis auf die schon erwähnten Ausnahmen mit schwerer Belastung sei die Zeit, die die Tiere in den genehmigten Tests schwimmen müssten, „in der Regel begrenzt“, so das Landesamt, die Belastung also als mäßig zu betrachten.

Ein Beispiel aus der Wissenschaft entspricht dieser Einschätzung. „In unserem Institut wird der FST in Mäusen maximal für sechs Minuten durchgeführt. In diesem Zeitraum kommt es zu keinen Erschöpfungserscheinungen bei den Tieren, der Test ist daher als mäßig belastend einzustufen“, sagt Mathias Schmidt vom Münchener Max Planck Institut. Er kann sich bei seiner Aussage unter anderem auf eine Belastungseinschätzung von Anfang 2016 stützen, die sein Institut beim BfR nachgefragt hat. Danach trage der bei den Mäusen entstehende Stress im FST zu einem mittelschweren Belastungsgrad für die Tiere bei, weil der Test in der Regel zeitlich begrenzt ablaufe und nicht bis zur völligen Erschöpfung. Von „Schwimmen bis zur Verzweiflung“ kann also nicht die Rede sein. Vielmehr zeigt auch dieses Beispiel die funktionierende Überwachung und Bewertung von Tierversuchen durch die Behörden und die Beratung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR).

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