Eine Forscherin im Labor dokumentiert Ergebnisse; Genehmigungsverfahren

DFG-Senatskommission besorgt über Verzögerungen in Genehmigungsverfahren

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) sieht einheitliche Tierschutzstandards und die biomedizinische Forschung in Deutschland durch Verzögerungen im Ablauf der Genehmigungsverfahren von Tierversuchen erheblich gefährdet. Die Abwicklung der Verfahren überschreite deutlich die gesetzliche Bearbeitungsfrist, der administrative Aufwand sei stark gestiegen und es herrsche Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen, kritisiert die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Das Gremium mahnt in einer Stellungnahme dringend Verbesserungen an, da sich die Situation weiter verschlechtert habe.

Bei der Genehmigung von Tierversuchen kommt es nach Aussage der DFG-Senatskommission zu drei Hauptproblemen:

• Verzögerungen im Ablauf der Genehmigungsverfahren, da die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungsfrist von 40 Arbeitstagen für Tierversuche oft um das Zwei- bis Dreifache überschritten werde.

• Anstieg des Verwaltungsaufwandes für Behörden, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftler

• Unsicherheiten auf juristischer Ebene, da gesetzliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt würden. So wurde die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Beispiel nicht an die seit 2013 geltende Neufassung des deutschen Tierschutzgesetzes angepasst.

Tierversuche: gesetzliche Vorschriften
Welche gesetzlichen Vorschriften sind bei Tierversuchen zu beachten?

Die DFG-Senatskommission befürchtet, dass diese Mängel im Verfahren sich negativ auf die einheitlichen Tierschutzstandards, wie zum Beispiel durch Verlagerungen von Tierversuchen ins Ausland, den biomedizinischen Fortschritt sowie die Wettbewerbsfähigkeit der Forschung in Deutschland auswirken könnten. Nicht zuletzt seien auch junge Wissenschaftler von den Verzögerungen im Ablauf betroffen. So seien gerade Doktoranden oder Postdoktoranden, die nur befristet angestellt sind, auf zügige Abläufe angewiesen, um ihre Forschungsarbeiten weiterführen zu können.

Die Senatskommission hat in ihrer Stellungnahme den Status quo aktualisiert und gibt konkrete Handlungsempfehlungen, wie die Situation verbessert werden kann. „Wir fordern Bund und Länder dazu auf, die Verfahrensprobleme zu beseitigen und klare Abläufe zu schaffen“, sagt die Vorsitzende der Senatskommission, Prof. Brigitte Vollmar in einer Pressemitteilung. Vollmar nimmt dabei jedoch auch Wissenschaftler, Universitäten und Forschungseinrichtungen in die Pflicht. Diese müssten durch Sorgfalt in der Ausarbeitung der Anträge und Versuchsplanung sowie enger Kooperation mit den Tierschutzbeauftragten vor Ort ihrerseits alles dafür tun, dass Genehmigungsverfahren zügig und professionell ablaufen.

Die administrativen und rechtlichen Schwierigkeiten bei den Genehmigungsverfahren belegt eine Umfrage der DFG-Senatskommission im Jahr 2014/15. Diese sammelte Erfahrungen mit der Neufassung des deutschen Tierschutzgesetzes. Das Gremium hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2015 über die Ergebnisse der Umfrage informiert und fortan den Dialog mit allen Beteiligten aus Wissenschaft, Politik und Behörden gesucht.

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