DIE TEILNEHMERINNEN
Es war einer der spannendsten Abstimmungen, die die Initiative Tierversuche verstehen bislang erlebt hat. Die TeilnehmerInnen der dritten Runde „Triff den Nobelpreisträger!“ haben unglaublich oft abgestimmt.
Da die Erst- und Zweitplatzierten so eng beieinander lagen und zudem auch deutlich mehr Likes erzielten als die anderen Filme, hat sich die Initiative Tierversuche verstehen dazu entschieden, den ersten Platz gleich zweimal zu vergeben.
Damit holen sich das KFG Kurfürst-Friedrich-Gymnasium in Heidelberg und das Oberstufenzentrum der Lise-Meitner-Schule Berlin den Sieg im Schülerwettbewerb „Triff den Nobelpreisträger!“ der Informationsinitiative Tierversuche verstehen. Die SchülerInnen der beiden Klassen treffen am 18. März 2020 den Nobelpreisträger Prof. Harald zur Hausen in seiner Wirkungsstätte, dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg.
- Deutsch-Leistungskurs der Klasse 11 des Bischöflichen Maria-Montessori Schulzentrums in Leipzig – Votes: 564
- Torge, Mareike, Matthias und Jonathan vom Gymnasium im Schloss in Wolfenbüttel – Votes: 3683
- Klasse 9D des Kurfürst-Friedrich-Gymnasiums in Heidelberg – Votes: 9690
- Lukas, Finn, Jonathan und Niklas vom Gymnasium im Schloss in Wolfenbüttel – Votes: 2671
- Klasse 239 vom Oberstufenzentrum der Lise Meitner Schule in Berlin – Votes: 9083
Hinweise:
- Die Abstimmung für ein oder mehrere Videos ist innerhalb von 24 Stunden nur einmal möglich.
- Es zählen ausschließlich die Likes auf unserer Website, nicht auf YouTube!
- Für den Inhalt der Video-Beiträge sind ausschließlich die Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
ZUM NACHLESEN
Ihr wolltet schon immer mal einen Nobelpreisträger treffen und ihn mit euren Fragen löchern? Dann habt ihr jetzt die Chance dazu! Nehmt an der dritten Runde unseres beliebten Schülerwettbewerbs „Triff den Nobelpreisträger!“ teil. Bewerben könnt ihr euch mit einem selbstgedrehten Video. Bitte berücksichtigt in eurem Film folgende Kriterien:
- Zeigt uns, wie ihr euch mit dem Thema Tierversuche im Unterricht auseinander- gesetzt habt. Habt ihr beispielsweise eine Podiumsdiskussion organisiert oder in einem Labor in eurer Stadt recherchiert? Achtet bitte darauf, dass der Beitrag auf Fakten beruht und ihr das komplexe Thema „Tierversuche“ sachlich darstellt.
- Prof. Harald zur Hausen ist Virologe. Er hat für seine Forschung 2008 den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin erhalten. Sein Forschungsgebiet ist die Entstehung von Krebsarten aus Virusinfektionen. Er hat mithilfe von Tierversuchen den Auslöser von Gebärmutterhalskrebs entdeckt – humane Papillomviren. Am Ende des Videos sollt ihr Harald zur Hausen mindestens eine Frage stellten, die der Nobelpreisträger beim exklusiven Treffen beantworten soll.
- Generell gilt: fast alles ist möglich, seid kreativ und überrascht unsere Jury! Dennoch müsst ihr einige Aspekte beachten. Bitte bedenkt, dass wir aus rechtlichen Gründen keine Videos veröffentlichen dürfen, in denen ihr Musik / Videosequenzen / Google-Bilder verwendet, für die ihr nicht die Lizenz habt. Außerdem möchten wir euch bitten, keine Interviewsituationen mit „Fake-Forschern“ (von euch verkörperter ForscherInnen) zu imitieren. Fragt lieber einen echten Wissenschaftler oder eine echte Wissenschaftlerin! Wir helfen gern jemanden in eurer Nähe zu finden.
Für Lehrer gibt es auf unserer Website zusätzlich Unterrichtsmaterial zum Thema Tierversuche. In unserem FAQ findet Ihr alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Wettbewerb. Sollte der FAQ Eure Fragen nicht ausreichend klären, schickt uns eine E-Mail an: redaktion@tierversuche-verstehen.de Wir freuen uns auf Eure Beiträge! Euer Redaktionsteam von “Tierversuche verstehen”
Es können alle Schülerinnen und Schüler aller Schulformen (auch Berufsschulen, etc.) ab Klasse 9 im gesamten Bundesgebiet teilnehmen. Bei einer Vielzahl von Einsendungen halten wir uns vor, Eure Videos in verschiedene Altersgruppen einzuteilen.
Wir berücksichtigen: Bewerbungen von Teams (beispielsweise Schulklassen, (Leistungs)kurse, Projektgruppen, AGs, …), aber auch von Einzelpersonen. Gewertet werden nur Beiträge, die die oben genannten Kriterien erfüllen und das Thema sachlich und anhand von Fakten behandeln.
Ausgeschlossen sind: Beiträge von professionellen Filmemachern, Filmproduktionen, Agenturen etc.
Euer Film sollte ca. drei Minuten (Richtwert) lang sein. Ihr könnt ihn zum Beispiel ganz einfach mit dem Handy oder Tablet drehen. Das Video sollte folgenden Dateiformaten entsprechen: MOV, MPEG-4, MP4, AVI, WMV, MPEG-PS, FLV, 3GPP, WebM
Ladet den Film über unser Portal www.triff-den-nobelpreistraeger.wetransfer.com/ hoch. Bitte denkt daran, uns euren vollständigen Namen, E-Mail-Adresse, Stadt, ggf. Schule/Schulklasse und den Namen eures Lehrers zu nennen!
Nach dem Eingang des Films erhaltet Ihr eine Bestätigung per E-Mail.
Anschließend prüfen wir, ob der Film den Teilnahmebedingungen entspricht.
Ist das der Fall, wird er auf unserer Webseite und auf unserem YouTube-Kanal zu sehen sein. Voraussichtlich Anfang Dezember erstellt eine Jury aus Wissenschaftlern und Kommunikationsexperten eine Shortlist mit den besten Filmen. Für diese könnt Ihr dann eine Woche lang auf unserer Seite abstimmen. Holt euch Unterstützung von Euren Freunden und Mitschülern. Jede Stimme zählt!
Noch vor Weihnachten stehen die Gewinner fest und werden von uns benachrichtigt.
Einsendeschluss ist am 29. November 2019.
1. Preis: Ein exklusives Treffen mit dem Nobelpreisträger Prof. Dr. Harald zur Hausen am 18. März 2019 in Heidelberg (inkl. An- /Abreise, Übernachtung und attraktivem Rahmenprogramm vor Ort)!
2. Preis: Erkundet ein begehbares Organ an Eurer Schule! Experten erläutern anhand eines Herz- oder Hirnmodells Aufbau und Funktionen des Organs.
3. Preis: VIP-Museumsbesuch mit Bezug zu den Themen Biowissenschaften und Medizin.
Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer räumt der Initiative „Tierversuche verstehen“ als Wettbewerbsveranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Videomaterials ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in der umgestalteten Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen, mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z.B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Wettbewerbsveranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen, sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht eingeräumt.
Unzulässige Inhalte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht mit einem Film teilnehmen, der gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter) verstößt. Es dürfen insbesondere keine Filme veröffentlicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Filme eingereicht werden, die Dritte, deren Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben.
Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Filmen liegt im freien Ermessen des Wettbewerbsveranstalters und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen, oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Filmmaterial gegenüber dem Wettbewerbsveranstalter sind ausgeschlossen.
Haftungsfreistellung
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. es zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmers beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen, aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
Datenschutz
Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich unter Angabe persönlicher Daten mit dem Teilnahmeformular zu registrieren. Der Wettbewerbsveranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert diese bei der Registrierung angegebenen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs bis spätestens zum 30.06.2020. Zweck der Datenspeicherung ist die Kommunikation mit den Wettbewerbsteilnehmern allgemein (z.B. Eingangsbestätigung des Wettbewerbsbeitrags) sowie die Einladung der Preisträger zur Preisverleihung. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Wettbewerbsveranstalter oder Dritte verwendet.
Zugriffsschutz und Weitergabeschutz: Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet, dass nur die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können (kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen). Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet weiterhin, dass personenbezogene Daten bei Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Zusendung des Videobeitrags über das Portal WeTransfer akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen und versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Filmmaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass Bild und Ton frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzabgaben (z.B. GEMA) anfallen können sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bildmaterial/Film eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet ist/sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Material veröffentlicht wird. Bei erkennbar abgebildeten Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern Vorstehendes durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und das Hochladen der Filmbeiträge.