Tierschutzgesetz, Tierversuche und Kosmetik

Tierschutzgesetz: Neuerungen sollen Regeln in EU weiter vereinheitlichen

Kürzlich verabschiedete der Bundestag die Novellierung des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Nun hat am 28. Mai auch der Bundesrat zugestimmt. Ziel der Änderungen ist eine europaweite Angleichung des Tierschutzrechts und somit einheitliche Bedingungen bei Tierversuchen für Forscher*innen in Europa. Die EU-Kommission hatte zuvor Details der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU in Deutschland moniert.

Durch die Änderungen soll der Schutz von Versuchstieren weiter erhöht und das Prinzip der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung (3R-Prinzip) der Verwendung von Tieren bei Tierversuchen gestärkt werden. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem die Umstrukturierung und Ausweitung der behördlichen Genehmigungsverfahren und Kontrollen. Zudem soll die Position des Tierschutzbeauftragten überarbeitet werden.

Separate Verordnung

Begleitend zu dem Gesetz wird es eine separate Verordnung (TierSchVersV) geben. Zu dieser liegt ein Entwurf vor. Der Bundesrat beschließt die Verordnung Ende Juni.

Tierversuche, die bisher einer Anzeigepflicht unterlagen, müssen künftig ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ durchlaufen. Wichtige Änderungen gibt es auch bei Versuchen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, etwa in der Hochschullehre oder der Ausbildung (Tier-)Mediziner*innen: Diese Tierversuche fallen nun unter die vollumfängliche Genehmigungspflicht.

Änderungen des Versuchsvorhabens mussten bisher bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sie gelten nun auch als genehmigungspflichtig.

Harmonisierung des Tierschutzes

Vertreter*innen von Forschungsorganisationen wiesen auf die Regelungen für mehr Tierschutz hin: Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt die Novellierung des Tierschutzgesetzes in einer Stellungnahme. Sie mahnt aber gleichzeitig einheitliche Rahmenbedingungen und Standards bei der praktischen Umsetzung in den Bundesländern an: „Nur durch eine einheitliche Umsetzung des Tierschutzgesetzes in allen Bundesländern kann das Ziel der Novellierung erreicht werden, nämlich eine europaweite Harmonisierung des Tierschutzes und einheitliche Forschungsbedingungen in der tierexperimentellen Forschung“, so die Vorsitzende der Senatskommission, Prof. Brigitte Vollmar. Bislang werde in Deutschland die Genehmigungsfrist von 40 Tagen in 79 % der Fälle überschritten, was im europäischen Vergleich eine hohe Quote darstelle.

Die Änderungen im Tierschutzgesetz waren erforderlich, nachdem die EU-Kommission im Juli 2018 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet hatte. Die EU-Kommission hatte Mängel in der Umsetzung der „EU-Richtlinie 2010/63 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ festgestellt und Verbesserungen angemahnt.

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