Stellungnahme zur EU-Tierversuchsrichtlinie

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften geben Empfehlungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat verabschiedeten 2010 die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften begrüßen die Richtlinie und unterstreichen in einem Positionspapier die Bedeutung eines verantwortungsvollen Einsatzes von Versuchstieren. Mit ihrer Stellungnahme geben sie dem Gesetzesgeber Empfehlungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht an die Hand.

 

Die 52-seitige Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften finden Sie hier zum Download:

 

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2013 fand die Richtlinie Einzug in das deutsche Tierschutzgesetz.

 

 

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