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Zeigt her eure Forschung!
Wettbewerb für junge Wissenschaftler: Tierversuche verstehen schreibt einen Wissensvermittlerpreis für Doktoranden und frisch Promovierte aus. Die Lust, die eigene Forschung verständlich darzustellen, ist die wichtigste Voraussetzung für die Teilnahme an Docs‘ Logs.
Die Sieger stehen fest!
Die Gewinner stehen fest! Bereits am Anfang der Abstimmungsphase konnten sich drei Docs’ Logs-Beiträge deutlich an die Spitze schlagen; sie hielten ihren Vorsprung bis zuletzt aufrecht. Den ersten Platz belegt dabei Juliane mit ihrem Beitrag über Tierversuche in der Knochenforschung.
Den zweiten Platz belegen Doris und Lisa, die uns ihre Arbeit im Max-Planck-Institut zeigten. Der dritte Platz geht an Maria und Tobias und ihren Beitrag über das Nervensystem. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Beiträge es auf die Shortlist geschafft haben, erhalten zusätzlich ein Medientraining durch Medienprofis.
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Hinweise:
– Für den Inhalt der Video-Beiträge sind ausschließlich die Docs‘ Logs-Teilnehmer verantwortlich.
Zum Nachlesen: Das war die Aufgabe
Wie lassen sich deine Forschungsfragen und -ergebnisse erklären und anschaulich darstellen? Mit welchen Methoden arbeitest du? Welche Rolle spielen Tierversuche dabei? Was bedeutet das für dich ganz persönlich? Was treibt dich an? Wo liegen Chancen, wo Grenzen? Welches Puzzleteil steuerst du zum „Big Picture“ bei?
Bei Docs‘ Logs geht es darum, sich mit Fragen wie diesen zu beschäftigen – und sowohl Antworten als auch Haltungen nachvollziehbar zu vermitteln.
Zeig uns deine Forschung, und wie du darüber denkst, in einem kurzen Video. Darin soll zum Ausdruck kommen, warum du welchen Fragen nachgehst, und was deine Ergebnisse für dich und die Fachwelt, aber vor allem für die Gesellschaft bedeuten. Versuche, abstrakte Konzepte und Zusammenhänge anschaulich und verständlich darzustellen – so dass auch Schülerinnen und Schüler, interessierte Laien und Studienanfänger deine Forschung nachvollziehen können.
Dein Beitrag sollte einen Bezug zu Forschung haben, die mit Tiermodellen (auch Invertebraten) oder tierischem Material arbeitet bzw. auf Daten/Ergebnissen solcher Forschung aufbaut.
Bitte beachte, dass erfolgreiche Wissensvermittlung immer auch auf Nachvollziehbarkeit und Kurzweiligkeit beruht. Auf diese sollten die Wettbewerbsbeiträge ausgerichtet sein. Vermittele so viel wie nötig, so kurz wie möglich.
Unsere Empfehlung: Berate dich bei der Erstellung deines Videos mit der Pressestelle / Kommunikationsabteilung deiner Forschungseinrichtung oder arbeite mit ihr zusammen. Die Kommunikatoren könnten wertvolle Tipps oder notwendiges Equipment für dich haben!
Lade deinen Beitrag über das Portal https://wetransfer.com hoch und sende ihn an redaktion@tierversuche-verstehen.de.
Nach Eingang des Beitrages erhältst du eine Bestätigung per E-Mail.
Das sind die Teilnahmevoraussetzungen
Aufgerufen zur Teilnahme sind Studierende, die die Promotion anstreben und sich derzeit in deren Vorbereitungszeit befinden – genauso wie Frauen und Männer, die ihre Promotion kürzlich absolviert haben und deren Disputation maximal zwölf Monate zurückliegt (zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist des Wettbewerbsbeitrages am 1.11.2018).
- Die Anzahl der Einsendungen pro Doktorand ist auf einen Beitrag beschränkt.
- Der Beitrag muss grundsätzlich deutschsprachig sein. Weitere Sprachen, zusätzlich zur deutschen, sind erlaubt (z.B. in Untertiteln, Beschreibungen, Interviews oder Synchronisationen).
- Einsendeschluss ist der 1. November 2018.
Das kannst du gewinnen:
1. Preis: € 1.000,00
2. Preis: € 750,00
3. Preis: € 500,00
Außerdem: Die erfolgreichsten Teilnehmer erhalten ein eintägiges Medientraining durch Medienprofis. Dafür stehen maximal 20 Plätze zur Verfügung.
Alle eingereichten Videos werden nach den Kriterien der Verständlichkeit, der Kreativität, der filmischen Qualität und der Kurzweiligkeit bewertet.
Die Videos werden von einer Jury, bestehend aus Wissenschaftler/-innen und Kommunikationsexperten/-expertinnen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, begutachtet.
Alle Gewinner werden angeschrieben und auf unserem Portal www.tierversuche-verstehen.de veröffentlicht.Mit der Einsendung ihrer Beiträge erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Filme ggf. auf weiteren Plattformen von Wissenschaftsorganisationen veröffentlicht werden.
Wenn weniger als zehn Projekte eingereicht werden, bitten wir um Verständnis, dass wir dann ggf. die Ausschreibung zurückziehen können.
Wir wünschen viel Erfolg und freuen uns auf eure Beiträge. Fragen beantwortet die redaktion@tierversuche-verstehen.de
Aufgerufen zur Teilnahme sind Studierende, die die Promotion anstreben und sich derzeit in deren Vorbereitungszeit befinden – genauso wie Frauen und Männer, die ihre Promotion kürzlich absolviert haben und deren Disputation maximal zwölf Monate zurückliegt (zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist des Wettbewerbsbeitrages am 1.11.2018).
Ausgeschlossen sind: Beiträge von professionellen Filmemachern, Filmproduktionen, Agenturen etc.
Euren Film könnt Ihr zum Beispiel ganz einfach mit dem Handy oder Tablet drehen. Wir empfehlen Euch, dass Euer Video 3 – 4 Minuten lang sein sollte. Das Video sollte folgenden Dateiformaten entsprechen: MOV , MPEG-4 , MP4 , AVI , WMV , MPEG-PS, FLV, 3GPP, WebM
Ladet den Film über unseren Account bei https://docs-logs.wetransfer.com hoch. [su_spacer size=“1″]
Nach dem Eingang des Films erhaltet Ihr eine Bestätigung per E-Mail.
Anschließend prüfen wir, ob der Film diesen Teilnahmebedingungen entspricht.
Ist das der Fall, wird er auf unserer Webseite und in unserem YouTube-Kanal zu sehen sein.
Einsendeschluss ist am 1. November 2018.
Das kannst du gewinnen:
1. Preis: € 1.000,00
2. Preis: € 750,00
3. Preis: € 500,00
Außerdem: Die erfolgreichsten Teilnehmer erhalten ein eintägiges Medientraining durch Medienprofis. Dafür stehen maximal 20 Plätze zur Verfügung.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Wettbewerbsveranstalter können die Ausschreibung zurückziehen, wenn weniger als zehn Projekte eingereicht werden. Zudem behalten sich die Veranstalter vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer räumt der Initiative „Tierversuche verstehen“ als Wettbewerbsveranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte des Videomaterials ein. Dies umfasst insbesondere auch das Recht zur Bearbeitung und Veränderung des Werkes, zur Nutzung in der umgestalteten Form sowie das Recht zur Unterlizensierung und die Weitergabe der urheberrechtsfähigen Teil- und Gesamtleistung an Dritte. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer überträgt insbesondere auch das Recht, die Arbeiten zu vervielfältigen und zu verbreiten sowie aufzuführen, vorzuführen bzw. vortragen zu lassen, mit anderen Werkarten zu verbinden. Soweit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Titel- oder Markenrechte an den erstellten Arbeiten erworben haben, übertragen sie auch diese in dem oben genannten Umfang. Die Übertragung der Rechte erfolgt dauerhaft, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Rechtsübertragung gilt auch für die geänderte, z.B. verkürzte, ergänzte, aktualisierte, ganz oder teilweise integrierte, vom Wettbewerbsveranstalter oder seinen Beauftragten fortentwickelten Teil-/ Gesamtleistungen, sowie für Verleih und Vermietung. Eine Verpflichtung zur Verwertung der Nutzungsrechte besteht nicht. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird ein nach § 41 UrhG zustehendes Rückrufsrecht eingeräumt.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, dass sie über alle Rechte am eingereichten Filmmaterial verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte haben, dass Bild und Ton frei von Rechten Dritter sind, keine Lizenzabgaben (z.B. GEMA) anfallen können sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Bildmaterial/Film eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet ist/sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Material veröffentlicht wird. Bei erkennbar abgebildeten Minderjährigen muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern Vorstehendes durch die Anerkennung der Teilnahmebedingungen und das Hochladen der Filmbeiträge.
Haftungsfreistellung
Die Teilnehmerin/der Teilnehmer verpflichtet sich, den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen bzw. es zu entschädigen, wenn Schäden auf einer Nutzung der Beiträge des Teilnehmers beruhen, insbesondere wenn Dritte geltend machen, dass die Beiträge ihre Persönlichkeitsrechte, Urheber- oder sonstigen immateriellen Rechte verletzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen den Wettbewerbsveranstalter von sämtlichen, aus einer solchen Inanspruchnahme entstandenen Schäden, einschließlich angemessener Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsverteidigung, frei.
Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Für diese Teilnahmebedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Zusendung des Videobeitrags über das Portal WeTransfer akzeptieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die oben aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Unzulässige Inhalte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nicht mit einem Film teilnehmen, der gegen die guten Sitten oder sonst gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, und Namensrechte Dritter, zum Beispiel Szenen mit unterlegten, urheberrechtlich geschützten Musiktiteln) verstößt. Es dürfen insbesondere keine Filme veröffentlicht werden, die strafrechtlich relevante, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder solche Inhalte haben, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen können. Ebenfalls dürfen keine Filme eingereicht werden, die Dritte, deren Produkte, Dienstleistungen und/oder Kennzeichen bewerben.
Der Ausschluss, die Sperrung oder die Löschung von Filmen liegt im freien Ermessen des Wettbewerbsveranstalters und kann ohne Anhörung der betroffenen Teilnehmer zu jeder Zeit erfolgen, wenn eingereichte Beiträge gegen diese Teilnahmebedingungen oder gesetzliche Regelungen verstoßen, oder ein entsprechender Verstoß nicht ausgeschlossen werden kann. Jedwede Ansprüche wegen des Ausschlusses, der Sperrung oder Löschung von Filmmaterial gegenüber dem Wettbewerbsveranstalter sind ausgeschlossen.
Datenschutz
Um an dem Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, sich unter Angabe persönlicher Daten mit dem Teilnahmeformular zu registrieren. Der Wettbewerbsveranstalter erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert diese bei der Registrierung angegebenen Daten der Teilnehmenden für die Dauer des Wettbewerbs bis spätestens zum 31.12.2019. Zweck der Datenspeicherung ist die Kommunikation mit den Wettbewerbsteilnehmern allgemein (z.B. Eingangsbestätigung des Wettbewerbsbeitrags) sowie die Einladung der Preisträger zur Preisverleihung. Ohne ausdrückliche Einwilligung der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden die Registrierungsdaten nicht für weitere Zwecke durch den Wettbewerbsveranstalter oder Dritte verwendet.
Zugriffsschutz und Weitergabeschutz: Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet, dass nur die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können (kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Ändern oder Löschen). Der Wettbewerbsveranstalter gewährleistet weiterhin, dass personenbezogene Daten bei Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Ordnungsgemäße Durchführung
Die Wettbewerbsveranstalter können die Ausschreibung zurückziehen, wenn weniger als zehn Projekte eingereicht werden. Zudem behalten sich die Veranstalter vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen die Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.