Themenbereich Alternativmethoden

Das deutsche Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine Alternativmethoden für den jeweiligen Versuch zur Verfügung stehen. Die zuständigen Behörden und ihre beratenden externen Kommissionen genehmigen einen Tierversuchsantrag nur dann, wenn Wissenschaftler*innen einen Nachweis erbringen können: Forschende müssen belegen, dass das Forschungsvorhaben nicht ohne Tierversuche auskommt und der zu erwartende Nutzen des … Themenbereich Alternativmethoden weiterlesen