Tierversuche mit Kaninchen: Roher Umgang mit Tieren wühlt auf

Die Initiative Tierversuche verstehen hat sich die Berichterstattung der MDR-Sendung „FAKT“ vom 23. September über einen Kaninchenmastbetrieb in Bayern angesehen. Die Organisation SOKO Tierschutz hatte verdeckt den Umgang mit den Tieren mit einer Kamera aufgenommen. Der aus den Bildern ersichtliche rohe, unempathische Umgang mit den Kaninchen erscheint tierschutzwidrig. Tierversuche verstehen ordnet die Bilder ein und gibt Hintergrundinformationen zu Tierversuchen mit Kaninchen.

Was ist passiert?

Mehrere Medien in Deutschland (u.a. ARD und ZDF) und der Schweiz haben Undercover-Aufnahmen der Organisation “SOKO Tierschutz” veröffentlicht, die aus einem Kaninchenmastbetrieb aus einem Ort bei Augsburg stammen sollen. Der aus den Bildern ersichtliche rohe, unempathische Umgang mit den Kaninchen erscheint tierschutzwidrig. So werden Tiere beim Transport in oder gegen Käfige geworfen sowie an den Ohren und am Nackenfell getragen. Tierschutzrechtlich erlaubt ist nur der Transport mit zwei Händen, die die Tiere umgreifen.

Zu sehen sind auch Tiere, die einzeln in Metallkäfigen gehalten werden. Eine solche Einzelhaltung ist nur in Ausnahmefällen gesetzlich zulässig.

Ist das rechtmäßig?

Die Haltung in Käfigen ist prinzipiell gesetzlich erlaubt, ist aber in der Versuchstierhaltung längst kein Standard mehr. Es ist bekannt, dass Kaninchen durch eine isolierte und zu enge Käfighaltung gesundheitliche Probleme bekommen können, weil sie sich nicht ausreichend bewegen können.

Die Fachgesellschaft für Versuchstierkunde GV-SOLAS und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfehlen in ihrer „Fachinformation Tiergerechte Haltung von Laborkaninchen”:

„Grundfläche und Höhe des Käfigs müssen den Tieren mindestens einen, möglichst mehrere Hoppelsprünge, entspanntes (ausgetrecktes) Liegen und aufrechtes Sitzen erlauben, wobei die Ohren die Käfigdecke nicht berühren sollen (Council of Europe 2006). Ein Aufrichten auf die Hinterbeine („Männchen machen“) ist nicht ausdrücklich gefordert, sollte aber nach Möglichkeit zugestanden werden. Kaninchen nutzen erhöhte Flächen als „Ausguck“. Dem höheren Bewegungsbedürfnis junger Tiere ist durch ein entsprechendes Platzangebot Rechnung zu tragen. […] Bewährt haben sich Kunststoff-Lochböden, die pfotenschonend und beim kaninchentypischen Warnklopfen deutlich leiser sind als Stahlbleche. Alle Böden müssen leicht zu reinigen und zu desinfizieren, glatt und rutschfest sein und sollten nicht vibrieren. Kaninchen bevorzugen zum Liegen erfahrungsgemäß glatte Böden, zum Kot- und Harnabsatz eingestreute Flächen.

Muss das Vorgehen so sein?

Deutlich zu kritisieren ist der Umgang mit den Tieren. Die Behandlung der Tiere in den gezeigten Szenen entspricht nicht den aktuellen Standards und erscheint nicht gesetzeskonform. Die gezeigte Art des Umgangs ist auch unnötig, denn sie dient keinem erkennbaren Erkenntnisgewinn. Insgesamt widersprechen die gezeigten Szenen einem verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren.

Sind solche Haltungsformen Standard?

Nein, das sagt die Person von der SOKO Tierschutz im Film auch selbst. Neben dem groben Umgang entspricht die gezeigte Haltung auch nicht dem Standard in modernen Versuchstierhaltungen. Üblicherweise werden Kaninchen in Gruppen auf einem Boden mit Einstreu gehalten, wie man es etwa aus dem Streichelzoo oder dem Heimtierbereich kennt.

Es gab im Jahr 2022 schon einmal Aufnahmen aus einem anderen Kaninchenzucht-Betrieb in Baden-Württemberg, dort wurden daraufhin gegen Mitarbeiter wegen Tierquälerei Strafen erlassen. Es ist unverständlich, wenn die Kunden solcher Betriebe hier nicht spätestens seit diesen Vorfällen besser kontrollieren, unter welchen Bedingungen ihre Produkte hergestellt werden.

Wozu dient das Ausbluten?

Die Filmaufnahmen zeigen auch, wie Kaninchen für die Antikörperproduktion entblutet werden.

Das Entbluten eines Tieres unter Narkose stellt rechtlich einen genehmigungspflichtigen Tierversuch dar. Die Genehmigung muss bei der zuständigen Behörde im jeweiligen Bundesland eingeholt werden. Wie bei allen Tierversuchen gilt auch hier, dass eine Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn es keine geringer belastende oder tierfreie Alternative gibt.

Kaninchen werden als Versuchstiere heutzutage fast ausschließlich (ca. 90%) für die Produktion von Blutprodukten, vor allem von Antikörpern, eingesetzt. Die Antikörper dienen vor allem zu medizinischen Labor-Diagnose-Tests. Zum Teil werden auch in der Forschung selbst Antikörper eingesetzt, um damit Proteine in Zellen und Geweben zu markieren.

Um diese Antikörper zu erzeugen, werden Kaninchen mit den Antigenen „geimpft”. Ihr Immunsystem produziert dann Antikörper gegen diese Antigene, die Antikörper werden in den Blutkreislauf abgegeben. Um die Antikörper aus dem Blut der Kaninchen zu gewinnen, wird den Tieren unter Narkose das Blut fast vollständig entzogen und dann weiterverarbeitet.  Die Tiere werden im Rahmen der Narkose getötet, d.h. das Entbluten wird nicht wahrgenommen.

Im Material sind Anzeichen dafür zu sehen, dass die Tiere möglicherweise nicht während der gesamten Prozedur ausreichend betäubt waren. Die Narkosetiefe muss über bestimmte Reflextests überwacht werden. Laut § 2 Absatz 2 der Tierschutzversuchstierverordnung dürfen die Tiere „vor dem Tod ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsfähigkeit nicht wiedererlangen“ und es muss „bis zur sicheren Feststellung des Todes des Tieres eine Kontrolle der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit“ erfolgen. Es muss zwingend der Tod zweifelsfrei festgestellt werden, bevor die Narkose ihre Wirkung verlieren würde. Aus dem veröffentlichten Filmmaterial geht nicht hervor, ob diese Maßnahmen erfolgten oder unterlassen wurden.

Können Antikörper nicht auch anders hergestellt werden?

Es gibt viele verschiedene Methoden um Antikörper herzustellen, darunter auch tierversuchsfreie Methoden. Die Entwicklung neuer Methoden schreitet stetig voran und die Zahlen der verwendeten Kaninchen gehen seit Jahren zurück. Allerdings können neue Methoden noch nicht in allen Fällen Antikörper ersetzen, die von Tieren produziert werden.


Update 30.09.2025: Wir haben den Absatz über die Überwachung der Narkosetiefe und der Todesfeststellung überarbeitet und präzisiert.

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