Tierversuche mit Affen: Kommission reagiert auf Bundestagspetition

Eine aktuelle Bundestagspetition „Abschaffung von Tierversuchen an Affen“ vom 1. August 2025 fordert, „die notwendigen Schritte einzuleiten, um Tierversuche an Affen zu beenden“. Mit über 40.000 Online-Mitzeichnungen muss sich nun der Petitionsausschuss im Bundestag damit beschäftigen. Am kommenden Montag, dem 1. Dezember, findet im Ausschuss eine öffentliche Anhörung statt.

Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) liefert nun wichtige Fakten und Hintergrundinformationen zu der Petition und ordnet die darin getätigten Aussagen ein.

Fakten und Hintergrundinformationen zur Petition

Folgende Fakten dienen als Hintergrundinformation und zur Einordnung der Rolle von Tierversuchen an Affen:

  • Tierversuche an Affen stellen mit ca. 0,1% einen sehr kleinen, aber unerlässlichen Anteil der Tierversuche dar.
  • Das deutsche Tierschutzgesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2010/63/EU. Abweichungen gegenüber dieser Richtlinie führen zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU.
  • Alle Tierversuche an Affen (ebenso wie alle anderen Tierversuche) sind in der EU nur genehmigungsfähig, wenn es keine tierfreien adäquaten Alternativen gibt, die wissenschaftlichen Fragen des Tierversuchs nicht in anderen Tierarten beantwortet werden können und der Tierversuch ethisch vertretbar und unerlässlich ist.
  • Über die Einhaltung dieser Voraussetzungen und die Durchführung von Tierversuchen wachen in Deutschland regionale Behörden, die u.a. Fachkommissionen unter Beteiligung von Tierschutzverbänden zu ihrer Beratung einsetzen. Bei der behördlichen Entscheidung über Tierversuche wird auch die Leidensfähigkeit der Versuchstiere berücksichtigt. Mit diesen international strengsten Regeln ist sichergestellt, dass alle in Deutschland durchgeführten Tierversuche unerlässlich, alternativlos und ethisch vertretbar sind. Diesem Verfahren ist es zu verdanken, dass einerseits sehr wenige Tierversuche an Primaten stattfinden, diese aber von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind.
  • Um eine Gefährdung wildlebender Tierpopulationen durch Tierversuche auszuschließen, ist die Verwendung von Wildfängen verboten. Stattdessen müssen Tiere für Tierversuche zu diesem Zweck gezüchtet sein und müssen Affen mindestens aus der zweiten Zuchtgeneration (F2) stammen.
  • Tierversuche an Menschenaffen haben historisch vor allem in der Anfangsphase der AIDS-Epidemie und zur Entwicklung eines Hepatitis-C-Impfstoffs eine Rolle gespielt. In Deutschland werden Tierversuche an Menschenaffen seit 1991 nicht mehr durchgeführt. Sie sind seit 15 Jahren in der gesamten EU verboten. Die Schutzklausel, auf die die Petition anspielt und die theoretisch angewendet werden könnte (Art. 55 (2) 2010/63/EU), kann nicht mehr zur Anwendung kommen, da es in der gesamten EU keine Haltung für Menschenaffen in der Forschung gibt und angesichts der Zuchtvorschrift (siehe oben) daher auch keine Tiere verfügbar wären. Eine Streichung der entsprechenden Klausel aus dem dt. Tierschutzgesetz hätte also keine positiven Konsequenzen, sondern würde nur zu einem Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland führen.
  • Tierversuche an Affen in Deutschland dienen zum überwiegenden Anteil (>80%) den international vorgeschriebenen Prüfungen neuer Medikamente als letzte Sicherheitsstufe vor Test an Menschen. Ein Verbot würde daher zwingenderweise dazu führen, dass diese vorgeschriebenen Prüfungen im Ausland stattfinden müssen.

Hintergrundinformation zu einzelnen Punkten der Petition

Es ist unstrittiges Ziel von Gesellschaft, Politik und Wissenschaft, Tierversuche zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Diese Zielvorgabe nennt auch die Petition, fordert dann aber das bedingungslose Verbot von Tierversuchen an Affen, ohne ein einziges Beispiel zu nennen, wo ein solcher Ersatz bei Tierversuchen mit Affen wissenschaftlich möglich ist.  

Stattdessen ist festzustellen, dass Forschung an Affen entscheidende wissenschaftliche Erkenntnisse und medizinische Anwendungen ermöglicht:

  • So beruhen von den 88% der Nobelpreise für Physiologie/Medizin die Tierversuche enthalten 9% auf Studien an Affen, obwohl Affen nur 0,1% der Tierversuche ausmachen. Dies belegt die essentielle Bedeutung von Tierversuchen an Affen für bahnbrechende wissenschaftliche Erkenntnisse. Entgegen der Behauptung der Petition gehören dazu ganz wesentliche Erkenntnisse über Infektionen (u.a. Immunität, Krankheitsausbreitung, Tumorviren, Typhus, Polio, Hepatitis, etc.).
  • Covid-19: Studien an Rhesusaffen halfen zu testen, welche Impfstoffe wirksamen Schutz bieten und welche Antikörper-Grenzwerte nötig sind. Diese Daten waren entscheidend für die Entwicklung von Impfstoffen und antiviralen Therapien.
  • AIDS/HIV: Die Forschung mit Affen zeigte, wie das Virus Immunzellen zerstört und warum einige Individuen resistent sind. Diese Erkenntnisse halfen bei der Entwicklung von Antikörpertherapien und Langzeitmedikationen, die heute weltweit eingesetzt werden.
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Die Sicherheit und Wirksamkeit des Herzpflasters, das bei Herzschwäche eingesetzt wird, wurde an Rhesusaffen getestet, bevor es für die klinische Erprobung beim Menschen zugelassen wurde.
  • Transplantationen: Versuche an nicht-menschlichen Primaten sind entscheidend, um Abstoßungsreaktionen, Immunsuppression und Langzeitfunktion der Organe zu verstehen und damit Transplantationen sicher zu machen.
  • Versuche an Rhesusaffen zeigen, wie Bewegungsplanung im Gehirn funktioniert. Auf dieser Basis wurden und werden Gehirn-Computer-Schnittstellen (BCI) entwickelt, die Patienten ermöglichen, Prothesen oder Computer mit Gedanken zu steuern (https://youtu.be/ogBX18maUiM)

Die EU stellt fest: „Nichtmenschliche Primaten spielen weiterhin eine Rolle in bestimmten Forschungsbereichen wie den Neurowissenschaften und der Immunologie, in denen es nur begrenzte Alternativen gibt.“ Auch der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken (SCHEER) der EU kommt zu dem Schluss, dass „die angemessene Verwendung nichtmenschlicher Primaten in einigen Bereichen der biomedizinischen und biologischen Forschung sowie für die Sicherheitsbewertung von Arzneimitteln nach wie vor unerlässlich ist“.

Die Petition impliziert, dass Tierversuche an Affen zum Aussterben von Affenarten beitragen. Dies ist unrichtig, weil für Tierversuche die Verwendung von Wildfängen verboten ist. Stattdessen müssen Tiere für Tierversuche zu diesem Zweck gezüchtet sein und müssen Affen mindestens aus der zweiten Zuchtgeneration (F2) stammen. Die Umsetzung dieser Vorgabe hat das Standing Committee of the Convention on International Trade in Endangered Species (CITES, Washingtoner Artenschutzabkommen) am Beispiel von Javaneraffen (Macaca fascicularis, Langschwanzmakaken, Cynomolgen) aus Kambodscha auch vor wenigen Tagen nochmals bestätigt.

Die Petition impliziert, dass die Abstimmung im niederländischen Parlament, das Finanzierungsmodell des niederländischen Primatenzentrums (BPRC) zu verändern, dem Ziel folgt, Tierversuche zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr hat ein von der Politik in den Niederlanden in Auftrag gegebenes Expertengutachten festgestellt, dass Primatenversuche noch nicht vollständig ersetzbar sind und dass das niederländische Primatenzentrum im bisherigen Umfang weitergefördert werden sollte. Das Finanzierungsmodell des BPRC wurde gegen diese Empfehlung, gegen den Wunsch der Fachministerien, gegen Stimmen aus Wissenschaft und Patientenvereinigungen, ohne parlamentarische oder öffentliche Diskussion und ohne eine direkte Abstimmung über das Finanzierungsmodell geändert. Ob dieses Vorgehen unter der neuen niederländischen Regierung Bestand hat, bleibt abzuwarten. Als Modell für ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen in Deutschland ist es jedenfalls ungeeignet.

Allgemeine Informationen zu Tierversuchen an Affen

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