Tierversuche: DFG fordert Reform der Genehmigungsverfahren

Die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert in einer aktuellen Stellungnahme eine Neujustierung der Genehmigungsverfahren für Tierversuche. Ziel sei es, die hohen Tierschutzstandards in Deutschland mit der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft in Einklang zu bringen. Tierversuche verstehen gibt einen kurzen Einblick in die Ergebnisse der Pilotstudie und hat sich die Forderungen der DFG-Senatskommission angesehen.

Bürokratie bremst Forschung

Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden darf, müssen Wissenschaftler*innen umfangreiche Genehmigungsverfahren durchlaufen. Diese Verfahren sollen sowohl das Wohl der Tiere als auch die wissenschaftliche Qualität der Projekte gewährleisten. In der Praxis zeigen sich jedoch Probleme: Lange Bearbeitungszeiten und Unterschiede im formalen Ablauf zwischen den Bundesländern erschweren die Planung von Forschungsprojekten erheblich. Das geht auch aus einer kürzlich veröffentlichten Pilotstudie der DFG zur Lage in den Bundesländern hervor. Die DFG fordert daher nun eine Reform der Genehmigungsverfahren, um Rechtssicherheit, Planbarkeit und Effizienz in Einklang mit den in Deutschland geltenden hohen Tierschutzstandards zu bringen. „Die Genehmigungsverfahren, wie sie aktuell durchgeführt werden, sind ein besonders prägnantes Beispiel für ausufernde Bürokratisierung und Überregulierung“, sagt Brigitte Vollmar, Vorsitzende der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG. „Als Wissenschaftler*innen bekennen wir uns uneingeschränkt und aus voller Überzeugung zu den sehr hohen Standards des Tierschutzes in Deutschland. Gleichzeitig benötigen wir aber vernünftige Rahmenbedingungen für unsere Forschung. Nur so können wir die Innovationskraft unseres Landes bestmöglich ausschöpfen.“

Blick in den Forschungsalltag

In der kürzlich veröffentlichten Pilotstudie wurden insgesamt 466 Tierversuchsanträge aus 44 Forschungseinrichtungen ausgewertet, wobei fast alle Bundesländer vertreten sind. Die statistische Auswertung, auf der die Stellungnahme der Senatskommission basiert, zeigt konkrete Herausforderungen auf:

  • Gesamtdauer des Genehmigungsverfahrens variiert stark, im Durchschnitt 5 Monate
  • Anzahl und Detailtiefe der Rückfragen variieren stark, im Durchschnitt 19 Fragen in 2 Rückfragerunden
  • Große Unterschiede zwischen den Genehmigungsbehörden der Bundesländer auch bei den Verfahrensabläufen

Zusätzlich hat die Senatskommission Tierschutzbeauftragte und Wissenschaftler*innen in Rundgesprächen zu ihren persönlichen Erfahrungen befragt. Fast alle gaben an, dass die aktuellen Abläufe ihre Arbeit erheblich erschweren und sich die Situation seit dem Jahr 2018 verschlechtert habe. Lediglich in einem Bundesland wurden die Genehmigungsverfahren und das Verhältnis zu den Behörden als gut bewertet. Lange und kaum vorhersehbare Genehmigungszeiten würden die Planung von Forschungsprojekten erschweren. Die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich stark zwischen den Bundesländern, in Einzelfällen dauerte das Verfahren insgesamt länger als ein Jahr. Besonders lange Verfahren könnten die Attraktivität einzelner Standorte mindern, und Forschende veranlassen, in andere Bundesländer oder ins Ausland abzuwandern.

Appell an die Politik

Die Kommission empfiehlt konkrete Maßnahmen: bundesweite Harmonisierung der Verfahren, strikte Einhaltung der Bearbeitungsfristen, Abbau unnötiger Bürokratie und verstärkte Transparenz bei Rückfragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die wissenschaftliche Forschung effizient arbeiten kann, ohne die hohen Tierschutzstandards zu gefährden.

DFG-Präsidentin Katja Becker betont: „Als das Tierschutzgesetz im Zuge des EU-Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2021 geändert wurde, erfolgte dies auch unter der Prämisse, Verfahren im Sinne der EU-Richtlinie zu vereinheitlichen und die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen. Die Ergebnisse der Pilotstudie zeigen jedoch, dass sich die Situation für die Wissenschaft seitdem eher verschlechtert hat. Ich bin daher froh, dass der Koalitionsvertrag die Rahmenbedingungen der tierexperimentellen Forschung bereits anspricht, und hoffe, dass die Stellungnahme der Senatskommission den anstehenden Gesprächen und Debatten einen wichtigen Impuls gibt.“


Stellungnahme „Genehmigungsverfahren für Tierversuche – aktuelle Bestandsaufnahme und Handlungsbedarfe“ der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung.

Pilotstudie zur Praxis der Genehmigungsverfahren für Tierversuche in Deutschland – eine kritische Analyse“, Valeska M. Stephan und Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung.

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