Bundesinstitut für Risikobewertung

Experten für Nationalen Ausschuss zum Thema Tierversuche gesucht

Der Nationale Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) berät die deutschen Behörden in vielen wichtigen Fragen rund um Tierversuche. Für diese Beratungsaufgaben nutzt er externes Fachwissen und sucht daher bis zum 30. April ehrenamtliche Experten.

 

Artikel 49 der EU-Richtlinie 2010/63/EU sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedsstaat einen nationalen Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren einrichtet. In Deutschland wurde das BfR mit der Wahrnehmung der Aufgaben dieses Ausschusses beauftragt, der in der Kurzform auch Nationaler Ausschuss Tierschutzgesetz (TierSchG) genannt wird.

 

Der Nationale Ausschuss (TierSchG) berät deutsche Behörden und Tierschutzausschüsse in allen Angelegenheiten, die mit dem Einsatz von Tieren für wissenschaftliche Zwecke zusammenhängen. Außerdem gewährleistet er, dass in Deutschland ein Austausch über bewährte Praktiken zum Beispiel bei Erwerb, Zucht, Unterbringung und Pflege der Versuchstiere stattfindet. Auf EU-Ebene tauschen die Nationalen Ausschüsse diese Informationen sowie bewährte Praktiken in der Umsetzung der EU-Richtlinie aus. Anfragen an den Nationalen Ausschuss (TierSchG) können ausschließlich von Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüssen gestellt werden.

 

Kernaufgaben des Nationalen Ausschusses (TierSchG) am Bundesinstitut für Risikobewertung

 

Zu den Kernaufgaben des Ausschusses gehört außerdem die Erarbeitung von Empfehlungen und Gutachten zu spezifischen Fragestellungen aus den Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüssen – wie beispielweise zur Beurteilung der Belastung genetisch veränderter Fische. Um die wissenschaftliche Qualität und Unabhängigkeit zu gewährleisten, arbeitet der Nationale Ausschuss (TierSchG) eng mit externen Sachverständigen und Wissenschaftlern aus universitären und außeruniversitären Einrichtungen sowie mit Vertretern von Fachverbänden und Genehmigungsbehörden zusammen.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sucht nun Experten, die mit ihrem Fachwissen den Ausschuss ehrenamtlich unterstützen. Gesucht werden Wissenschaftler mit Fachkenntnissen in Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Tier- und Humanmedizin sowie im Bereich Ethik. Auch die Expertise von Tierhausleitern sowie staatlich geprüften Tierpflegern in leitender Position wird für den Expertenpool gesucht. Voraussetzung für die Aufnahme in den Expertenpool ist die nachgewiesene fachliche Expertise auf dem jeweiligen Fachgebiet.

 

Detaillierte Informationen sowie Bewerbungsformulare finden Sie in der Ausschreibung des BfR. Bewerbungsschluss ist der 30. April 2017.

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