Forschung nach Alternativmethoden und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen
Das deutsche Tierschutzgesetz [1] legt fest, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine Alternativmethoden genutzt werden können. Die zuständigen Behörden und ihre externen Kommissionen genehmigen einen Tierversuchsantrag nur dann, wenn der Wissenschaftler einen Nachweis erbringen kann: Er muss belegen, dass sein Forschungsvorhaben nicht ohne Tierversuche auskommt und der zu erwartende Nutzen des Experiments das mögliche Leiden des Tieres ethisch rechtfertigt.
Gegenwärtig existiert bereits eine Vielzahl an Alternativ- und Ersatzmethoden. Zudem unterstützen und fördern sämtliche Institutionen die Entwicklung und Umsetzung weiterer Alternativmethoden. Dazu zählen unter anderen das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Auch die Forschungsinstitute und Wissenschaftler selbst haben ein Interesse daran, neue Alternativ- und Ergänzungsmethoden zu entwickeln. Zum einen aus ethischen Gründen [3], zum anderen aber auch aus Gründen der Effizienz: Gibt es geeignete Alternativen, sind diese häufig billiger als Tierversuche. Zusätzlich dauern Experimente an Tieren in der Regel länger als Experimente, die auf alternative Methoden zurückgreifen.
Obwohl jedoch schon zahlreiche Alternativmethoden im Einsatz sind, können sie noch nicht sämtliche Tierversuche in der Grundlagenforschung ersetzen. Die meisten Alternativmethoden basieren auf Erkenntnissen, die auf vorherige Tierversuche zurückgehen. Zudem können Alternativmethoden bisweilen häufig nur Teilaspekte der äußerst komplexen Vorgänge im menschlichen Körper simulieren. Aus diesem Grund wird man in absehbarer Zeit auf Untersuchungen am lebenden Tier nicht völlig verzichten können.
Zu den etablierten Alternativ- und Ergänzungsmethoden in der Forschung zählen aktuell:
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